Ergänzung Stellungnahme - 2022/AN/2960-04 (ES)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Periodenprodukten in Verwaltungsgebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2022
- Vorlageart:
- Ergänzung Stellungnahme
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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11.05.2022
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Sachverhalt:
Sofern dem Antrag zugestimmt wird, soll eine Bereitstellung von Periodenprodukten ab 2022 erfolgen.
Seitens des Kämmereiamtes wird zusätzlich zu der bereits vorliegenden Stellungnahme 2022/AN/2960-01 auf folgendes hingewiesen:
- Der Antrag ist unzulässig, da nach § 31 (2) KV M-V Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen entstehen, bestimmen müssen, wie die Deckung der erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Diese Deckungsquelle wurde weder im Antrag 2022/AN/2960 noch im ÄA 2022/AB/2960-03 benannt. Mit Beschluss des Antrages würden zunächst Mehrkosten beim KOE entstehen, die später auf die HRO umgelegt werden.
- Anträge und Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen sind dem Finanzausschuss vorzulegen. Auch dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.
- Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass es sich um eine neue freiwillige Aufgabe handelt, die gem. § 49 KV M-V während der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig ist.
- Abschließend möchten wir den Hinweis geben, dass der im Änderungsantrag (2022/AN/2960-03 ÄA) unter Pkt. 5 angegebene Termine rechnerisch nicht nachzuvollziehen ist (Evaluierung nach einem Jahr – Beschluss Mitte 2022 – Ergebnis an Bürgerschaft im Februar 2023).