Stellungnahme - 2022/BV/3009-27 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die über Nr. 86 (0370000006 Referent/in Fördermittel) zu schaffende Referentenstelle soll eine ämter- und senatsübergreifende Querschnittsaufgabe und Koordinierungsfunktion ausüben, der über die Zuordnung an einen einzelnen Senatsbereich nicht adäquat Rechnung getragen werden kann.

Die beabsichtige Positionierung der Stelle im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters sichert die Berücksichtigung aller Bedarfe im Bereich von Fördermittelprojekten als Querschnittsposition ab und agiert oberhalb der fachspezifischen Ämterstruktur, was die themenoffene Unterstützung sicherstellen soll. Die Stelle kann bei neu aufgelegten EU-, Bundes- und Landesprogrammen die einschlägigen Fachbereiche frühzeitig informieren, auf diese hinweisen und ggfs. bei einer rechtzeitigen Antragstellung unterstützen.

Der im Änderungsantrag beschriebene Fokus auf Förderprogramme des Senatsbereichs für Infrastruktur, Umwelt und Bau (S 4) greift zu kurz und ist in der zu schaffenden Stelle nicht beabsichtigt. Vielmehr ist der S 4-Bereich in der neu zu schaffenden Stelle ein Teilaspekt, was auch der allgemeinen Verteilung von Fördermittelprojekten innerhalb der Stadtverwaltung Rechnung trägt (siehe für Bsp. die SN der Verwaltung auf Anfrage Nr. 2021/AM/2469). Fördermittelprojekte bzw. Bedarfe zur Information oder Wahrnehmung weiterer Fördermittelprogramme bestehen in allen Senatsbereichen der Stadtverwaltung, die Reduktion auf einen Teilbereich wird als unzureichend für die Aufgabenerfüllung eingeschätzt.

Die Steuerungsfähigkeit für die Aufgaben der Stelle wird bei Zuordnung auf einen einzelnen Senatsbereich ebenso geschwächt. Das ämter- und senatsübergreifende Agieren einer Stelle mit Querschnittsaufgaben kann bei einer Zuordnung im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters im Sinne der allgemeinen Geschäftsverteilung wesentlich einfacher und zielorientierter erfolgen, als in der Zuordnung auf einen thematisch gebundenen Senatsbereich.

 

Die im Änderungsantrag beabsichtige Kopplung der Aufgabe an Stabstätigkeiten im Senatsbereich S 4 verringert zusätzlich die Kapazitäten der Stelle für die originären Aufgaben im Fördermittelbereich, was im Vergleich zur beabsichtigen Stellenanordnung im Büro des Oberbürgermeisters eine Ressourcenschwächung im Bereich Fördermittelmanagement und Fördermittelakquise erwarten lässt. Die Kopplung ist angesichts des starken Wettbewerbs von Gebietskörperschaften bei Fördermittelprogrammen zu hinterfragen.

In der Gesamtschau sollte der Änderungsantrag aufgrund der beschriebenen Einschränkungen durch die geplanten Strukturänderungen der Stelle abgelehnt werden.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.05.2022 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.05.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben