Beschlussvorlage - 2022/BV/3226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Wahl des Herrn Florian Müller zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Warnemünde wird gemäß § 12 (1) i. V. mit § 27 (2) BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015 zugestimmt.
  2. Der Ernennung des Herrn Florian Müller zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 (1) BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015 i. V. mit § 5 (3) LBG M-V und § 5 (1) BeamtStG sowie § 19 (3) KV M-V und § 6 (6) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 27.03.2028, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 12 (1) BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Dezember 2015,            § 19 (3) Kommunalverfassung M-V, § 6 (6) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

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Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Warnemünde am 26.03.2022 wurde Herr Florian Müller gemäß § 12 (1) BrSchG M-V vom 21. Dezember 2015 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt. Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 (1) BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Florian Müller alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Ortswehrführer gewählt zu werden. Gemäß § 12 (2) BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

  1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Florian Müller gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.


  1. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Florian Müller ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Warnemünde tätig zu werden.

  1. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet. Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Florian Müller hat sich schriftlich bereit erklärt, die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr unverzüglich nachzuholen.

  1. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Florian Müller hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 (2) BrSchG M-V für Herrn Florian Müller vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 (1) BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach § 12 (1) BrSchG M-V i. V. mit § 5 (3) LBG M-V und § 5 (1) BeamtStG sind die Stellvertreter des Ortswehrführers zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grund kann die Ernennung des Herrn Florian Müller zum Ehrenbeamten gemäß § 6 (6) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  10

Produkt: 12601      Bezeichnung: Brandschutz

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -    Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2022

(Beginn - 05/22)

12601.50190000

 

680,00

 

680,00

023

12601.50190000

 

1.020,00

 

1.020,00

2024

12601.50190000

 

1.020,00

 

1.020,00

2025

12601.50190000

 

1.020,00

 

1.020,00

2026

12601.50190000

 

1.020,00

 

1.020,00

2027

12601.50190000

 

1.020,00

 

1.020,00

2028

(Ende  - 03/28)

12601.50190000

 

255,00

 

255,00

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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14.06.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen