Änderungsantrag - 2022/BV/3009-11 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und der SPD
Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 - Psychosoziale Beratung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2022
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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10.05.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.05.2022
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Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird wie folgt geändert:
In TH 50, Produkt 33100 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege) wird der Ansatz
- im Jahr 2023: um 20.000 € erhöht.
Die Erhöhung ist zweckgebunden als Zuschuss für psychosoziale Beratung von Geflüchteten und Migrant:innen zu verwenden. Soweit rechtlich zulässig, soll der Zuschuss direkt an das Psychosoziale Zentrum Rostock im Ökohaus Rostock e.V. vergeben werden.
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf
die Ukraine viele Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Kriegs- und
Fluchterlebnisse sind für die Betroffenen oft extrem belastend, auch die neue
Lebenssituation hier vor Ort stellt eine Herausforderung dar. Die Stärkung der
psychosozialen Beratung kann einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete mit
besonderen psychischen Belastungen zu unterstützen. Das Psychosoziale Zentrum (PSZ)
des Rostocker Ökohauses hat mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich, leistet
hervorragende Arbeit und kann die Beratungskapazitäten kurzfristig erweitern. Das PSZ
ist auch als Best-Practice-Beispiel in das 2. Integrationskonzept aufgenommen
worden, das am 11.11.2020 von der Bürgerschaft verabschiedet wurde. Es erhält derzeit
aber keine städtische Förderung. Die kommunalen Zuschüsse sind ggf. auch als
Eigenmittel zur Erlangung von Fördermitteln des Landes notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
20.000 € in 2023
Teilhaushalt: 50
Die Deckung erfolgt durch eine Reduzierung des Ansatzes:
Produktkonto: 12202 54190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine (Begrüßungsgeld Studierende) von 310.000 € um 20.000 € auf 290.000 € in 2023.
Begründung für die Deckung:
Im 5-Jahresschnitt (vor Corona) wurden 279 TEUR pro Jahr für das Begrüßungsgeld ausgegeben.