Änderungsantrag - 2022/BV/3176-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Die Festsetzung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520% wird für das Jahr

2023 befristet. Für den Zeitraum ab 2024 wird der Oberbürgermeister mit einer

Prüfung der Auswirkungen sowohl der Anhebung des Hebesatzes als auch der

Novellierung der Grundsteuer auf Basis des Bundesmodell ab 2024 und alternativer

Finanzierungsmöglichkeiten für die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband

beauftragt. Ziel ist eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf deutlich niedrigerem

Niveau im Sinne der gesetzlich gewollten Aufkommensneutralität.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Anhebung des Hebesatzes wird mit der Refinanzierung der Beiträge zum Wasser und

Bodenverband begründet. Eine Anhebung war zudem Bestandteil der

informellen Ergebnisse zu den Vorarbeiten zu einem Haushaltssicherungskonzept

im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, ausdrücklich jedoch ohne einen

Bezug zu konkreten Mehrausgaben vorzunehmen. Mit dem Gesamtdeckungsprinzip

wird eine zweckgebundene Erhebung von Steuern ausgeschlossen. Insofern ist die

für die Hebesatzanhebung angeführte Begründung lediglich ein Hilfsargument. Die

Novellierung der Grundsteuer ab 2024 in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis des

Bundesmodells wird angesichts der enorm gestiegenen Bodenrichtwerte zudem zu

Steigerungen bei der Grundsteuer B führen, die im Sinne einer geplanten

Aufkommensneutralität zum Ansatz 2022 zu einem niedrigeren Hebesatz führen

müssen. Die bisher dargestellte Fortschreibung der Mehreinnahmen in 2024 und

2025 widerspricht somit auch dem Willen des Gesetzgebers auf Bundesebene, da

dort die Aufkommensneutralität auf das Jahr 2022 bezogen wird.


In Summe ist die mit der Anhebung einhergehende Mehrbelastung als unsozial zu

bewerten und als Härtefallinstrument so kurzfristig wie möglich zu verwenden,

weshalb mindestens eine Befristung notwendig ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

 

gez. Julia Kristin Pittasch    gez. Christoph Eisfeld
 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2022 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Die Festsetzung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520% wird für das Jahr

2023 befristet. Für den Zeitraum ab 2024 wird der Oberbürgermeister mit einer

Prüfung der Auswirkungen sowohl der Anhebung des Hebesatzes als auch der

Novellierung der Grundsteuer auf Basis des Bundesmodell ab 2024 und alternativer

Finanzierungsmöglichkeiten für die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband

beauftragt. Ziel ist eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf deutlich niedrigerem

Niveau im Sinne der gesetzlich gewollten Aufkommensneutralität.

 

Erweitern

10.05.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.05.2022 - Bürgerschaft - abgelehnt