Stellungnahme - 2022/AF/3129-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Wie viele Widersprüche, Beschwerden (auch Dienstaufsichtsbeschwerden) und/oder Klagen wurden in den vergangenen 5 Jahren (2017 - 2021) gegen den Oberbürgermeister in Bauangelegenheiten erhoben?

 

Im Falle der einzelnen Verfahren (aufgelistet nach Widersprüchen, Beschwerden, Klagen):

Wie viele sind zugunsten/zuungunsten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgefallen bzw. wurden verglichen?

 

Sofern externe juristische Leistungen in Anspruch genommen worden sind:

Wer ist diesbezüglich beauftragt worden?

Gab es hierzu Vergabeverfahren? Wie viel freihändige Vergaben/Direktaufträge gab es?

 

Die erbetene Übersicht zu Widerspruchs -und Klageverfahren aufgrund abgelehnter Baugenehmigungen und Bauvoranfragen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Im Zeitraum 2017-2021 lagen zudem 64 Drittwidersprüche gegen erteilte Baugenehmigungen zu vermeintlich berührten nachbarlichen Belangen vor.

Im Zeitraum 2017- 2021 lagen 4 Dienstaufsichtsbeschwerden und 1 Petition vor. Schriftliche Beschwerden in laufenden Verfahren werden nicht gesondert erfasst und liegen eher selten vor.

Externer juristischer Sachverstand wurde nicht in Anspruch genommen.

 

 

2. Wie oft hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Angelegenheiten des Bauamtes in den letzten 5 Jahren (2017 - 2021) Klagen erhoben?

 

Wie viele dieser Verfahren sind zugunsten/zuungunsten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgefallen bzw. wurden verglichen?

 

Sofern externe juristische Leistungen in Anspruch genommen worden sind:

Wer ist diesbezüglich beauftragt worden?

Gab es diesbezüglich Vergabeverfahren? Wie viele freihändige Vergaben/Direktaufträge gab es?

 

Klagen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Angelegenheiten des Bauamtes wurden im Zeitraum 2017-2021 nicht erhoben.

 

 

3. Gibt es Rahmenverträge mit etwaigen Gutachtern, Planungsbüros oder Kanzleien?

Wenn ja, mit wem und wie häufig werden diese in Anspruch genommen? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten?

 

Es gibt im Bauamt und Rechts- und Vergabeamt keine Rahmenverträge mit Gutachtern, Planungsbüros oder Kanzleien.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.05.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben