Änderungsantrag - 2022/BV/3009-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Die unter §5 geplante Erhöhung der Grundsteuer B wird ersatzlos gestrichen.

 

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Sachverhalt:

 

Eine Anhebung des Grundsteuer Hebesatzes führt zu einer Kostensteigerung von 100% für

Vermieter. Diese Kostensteigerung wird dementsprechend auf die Mieter umgelegt.

Angesichts der steigenden Energiekosten und stetig steigenden Lebenshaltungskosten, ist dies nicht zumutbar.

Zu beachten ist außerdem die Verhältnismäßigkeit zu den umliegenden Landkreisen im Hinblick auf den Wettbewerb. 

 

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Finanzielle Auswirkungen   (redaktionell geändert am 10.05.2022
                             [aufgrund Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2022/BV/3009-10 (SN)]  /03.1 Wo.) :

 

Veräußerung von städtischen Grundstücken (durch Ausnahmegenehmigung Grundstücksverwertung: Beschluss Nr. 2018/AN/4078-06 ÄA vom 14.11.2018), insbesondere durch Veräußerung des Grundstückes Best-Western-Hanse-Hotel in Warnemünde

 

 

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gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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28.04.2022 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Die unter §5 geplante Erhöhung der Grundsteuer B wird ersatzlos gestrichen.

 

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03.05.2022 - Hauptausschuss - abgelehnt

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05.05.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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10.05.2022 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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10.05.2022 - Finanzausschuss - abgelehnt

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11.05.2022 - Bürgerschaft - abgelehnt