Nachtrag Beschlussvorlage - 2022/BV/3009-02 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2022/2023 des Kernhaushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock inkl. Haushaltsplan und deren Anlagen wird gemäß den Anlagen 1 bis 6 dieses Nachtrages geändert.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 8 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:


Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2022/2023 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umfasst notwendige  Anpassungen, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Einordnung der Auswirkungen des Ukraine Krieges auf die HRO in Form der Unterbringung, Verpflegung und Sozialleistungen von Geflüchteten in der Stadt. Darüber hinaus wurden auf Grundlage aktueller Erkenntnisse in einigen Teilhaushalten Anpassungen vorgenommen. Weiterhin wurde die Möglichkeit genutzt eine technische Korrektur vorzunehmen, die bisher im Haushaltsplanentwurf im Bereich Personal keine Berücksichtigung fand.

Der aktualisierte Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023, die aktuellen Übersichten des Ergebnis- und Finanzhaushaltes, die Übersicht über Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie eine aktuelle Zusammenstellung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite sind in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt.

Alle vorgenommenen Änderungen sind den Anlagen 4 - Änderungslisten Verwaltungstätigkeit und Anlage 5 - Änderungslisten Investitionstätigkeit zu entnehmen. Zu jedem Teilhaushalt wurden die Veränderungen zwischen dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 und den aktuellen Änderungen dargestellt.

In der Anlage 4 sind neben den Änderungen der einzelnen Organisationseinheiten auch die Änderungen aus den zentralen Deckungskreisen in den Übersichten der Teilhaushalte mit eingeflossen.

In der Anlage 6 sind aktuelle Anpassungen an den Stellenplan aufgezeigt.

 

Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich nachfolgende Änderungen im Vergleich zum bereits vorliegenden Haushaltsplanentwurf:

ERGEBNISHAUSHALT

 

 

Die größte Anpassung im Rahmen der 1. Änderung des Haushaltsplanentwurfes 2022/2023 erfolgte im Teilhaushalt 50. Hier wurden die finanziellen Mittel zur Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine eingeplant. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt wurden zunächst bis Mitte 2024 geplant. Zudem beruhen die Planungen auf Grundlage aktueller Schätzungen, die sich jederzeit ändern können. Weiterhin wird unterstellt, dass die HRO von Bund und Land eine 100% Erstattung der zu erbringenden Aufwendungen/ Auszahlungen erhält.

Die unterschiedliche Entwicklung der Fehlbeträge im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt sind auf die Korrektur eines technischen Fehlers zurückzuführen. Bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes wurden im Bereich der Personalplanung bei einigen Sachkonten lediglich die Erträge und Aufwendungen eingeplant, die Planung auf dem entsprechenden Finanzeinzahlungskonto bzw. -auszahlungskonto erfolgte jedoch nicht. Dieser technische Fehler konnte erst nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes behoben werden und wird nunmehr mit der 1. Änderung korrigiert. Dies führt dazu, dass sich das Ergebnis des Finanzhaushaltes nach Einarbeitung der Änderungen leicht verbessert, wo hingegen sich der Ergebnishauhalt aufgrund der Einarbeitung aller Änderungen verschlechtert.


FINANZHAUSHALT

 

 

  1. Wesentliche Anpassungen Verwaltungstätigkeit

 

Angaben in Mio. EUR

 

Die Erträge/Einzahlung sowie Aufwendungen/Auszahlungen steigen in beiden Haushaltsjahren erheblich. Die Tilgung von Krediten für Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt hingegen unverändert, da es im Saldo der Investitionen nur geringfügige Veränderungen gab.

Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen:

TH 15 – Zentrale Steuerung und Beteiligungen

Für die Jahre 2023 – 2025 wurde der Zuschuss an die BUGA Rostock 2025 GmbH auf Basis der TVÖD VKA Tabelle für 2022 erhöht (2023: + 121 T EUR; 2024: +252 T EUR; 2025: +268 T EUR).


Weiterhin wurden im TH 15 für das Haushaltsjahr 2022 für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen für das Projekt Erwerb Ostseestadion (130 T EUR) - Beschluss Nr. 2021/BV/2707 vom 19.01.2022 und für Beratungsleistungen zum  Umbau der Hansemesse (70 T EUR) externe kalkuliert und eingeplant, die zum Zeitpunkt der Planung nicht vorlagen.

TH 40 – Schulverwaltungsamt

Aufgrund vorliegender aktueller Ausschreibungsergebnisse, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt waren, mussten die Ansätze für die pflichtige Schülerbeförderung (individuelle Schülerbeförderung über einen Fahrdienst) nach § 113 SchulG M-V (Beförderung von Schülern mit einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Behinderung) ab Mitte 2022 über 500 T EUR  erhöht werden. Ab dem Jahr 2023 fallen jährliche Mehrkosten von jährlich 1,1 Mio. EUR an.

TH 41 – Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt

Auf Grundlage bestehender Verträge wurden für den Sportpark Gehlsdorf mit der WIRO Vereinbarungen zur Zahlung eines Vorteilsausgleichs abgeschlossen. Die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsleistungen richtet sich nach einem durch die WIRO fortzuschreibenden Wirtschaftsplan. Durch einem Fehler im Wirtschaftsplan, bei dem fälschlicherweise Nettobeiträge ausgewiesen wurden, kommt es nunmehr zu einer Korrektur der Haushaltsansätze 2022 – 2025 und zu einer Nachzahlung für 2021, die folgenden zusätzliche Auswirkungen auf den Haushalt hat:

2022: +401 T EUR 2023: +166 T EUR 2024: +186 T EUR 2025: + 171 T EUR

TH 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl

Die mit Abstand größte Anpassung fand durch die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen auf die HRO aufgrund des Ukraine Krieges und der in der Stadt ankommenden und lebenden Geflüchteten statt. Neben der finanziellen Einordnung des gefassten Bürgerschaftsbeschlusses, Beschluss Nr. 2022/BV/3063 vom 02.03.2022 zur Bildung eines Sonderbudgets i. H. v. 500 T EUR, wurden bis dato weitere Erkenntnisse in den Haushalt aufgenommen, um die Betreibung von Not- und Gemeinschaftsunterkünften, Sozialleistungen an Geflüchtete, Sonstige Leistungen an Dritte (bspw. Dienstleistungsverträge, Miete etc.) sowie Personalkosten im Haushaltsplan zu berücksichtigen.

Es wird nach ersten Einschätzungen aufgrund vorliegender Kostenzusagen vom Land und gesetzlicher Regelungen im Bereich Asyl davon ausgegangen, dass alle anfallenden Kosten erstattet werden.

Folgende Planungen wurden im HH 2022 /2023 berücksichtigt:

                                -in Mio. EUR 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

2022

43,4

43,4

43,4

43,4

2023

66,5

66,5

66,5

66,5

 

TH 61 – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Aktuelle Kenntnisse zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung führen zu einer Erhöhung der städtischen Zuschüsse um 161 T EUR.  Es erfolgte eine Überarbeitung der Maßnahmepläne für das Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" und die Fördergebiete Dierkow, Toitenwinkel, Lichtenhagen, Schmarl und Groß Klein.

TH 66 – Tiefbauamt

In diesem Bereich wurden Anpassungen sowohl auf der Einnahme-, als auch auf der Seite der Ausgaben gemacht.

Ab 2022 erfolgt erstmals die Zuordnung der Mittel für die Infrastrukturpauschale nicht nur im investiven Bereich, sondern auch in der Verwaltungstätigkeit. Da sich die geplanten Ansätze für die Haushaltsposition Wartung und Pflege für Gehwege in der Verwaltungstätigkeit aufgrund vorangeschrittener Planung auf den investiven Bereich verschoben haben  (Maßnahme 6654101201304099 Pos. 4), muss der Haushaltsansatz für die Infrastrukturpauschale in der Verwaltungstätigkeit auch entsprechend gekürzt werden.

TH 73 – Amt für Umwelt- und Klimaschutz

Die Änderung der Satzung der HRO über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) wurde im März 2022 beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen sind ergebnisneutral auf den Haushalt

2022:  Ertrag Erhöhung um 179 T EUR  Aufwand Erhöhung um 179 T EUR

Insgesamt werden für das aktuelle Haushaltsjahr Entgelte i.H.v. 20,6 Mio. EUR geplant.

TH 83 – Hafen- und Seemannsamt

Im Bereich der Erträge / Einzahlungen musste der Haushaltsansatz für Mieten und Pachten  aufgrund einer wegfallenden Einnahme aus einem Pachtvertrag um 900 T EUR für 2022 reduziert werden. Der Wegfall der Pachteinnahme war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt.

Für das Jahr 2023 musste der Haushaltsansatz für die geplanten Erträge / Einzahlungen für  Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Bereich des Verkaufs von Baggergut um 1,5 Mio. EUR reduziert werden. Für 2023 wurden auf Grundlage einer Prognose aus 2019 zusätzliche Einnahmen aus Baggerungen der Rostock Port GmbH im Zuge der Seekanalvertiefung und aus Baggerungen bei der Umsetzung des Vorhabens Werftbecken geplant. Die Seekanalvertiefung wurde noch nicht durchgeführt. Anträge zu Baggerungen aufgrund einer notwendigen Vertiefung der Hafenbecken wurden durch Rostock Port zum jetzigen Zeitpunkt weder angekündigt noch gestellt, sodass davon auszugehen ist, dass diese nicht in 2023 erfolgen können.

Personal

Es wurden gemäß der Anlage 6 zwanzig neue Stellen als „Reservestellen zur Krisenbewältigung“ neu eingeplant. Die Stellen werden zunächst zur Umsetzung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der ankommenden Flüchtlinge in der HRO benötigt. Die Personalkosten sind im TH 50 eingeplant. Weitere Infos, siehe Pkt. 4 – Änderung Stellenplan.

Für das ausgeliehene städtische Personal, welches Aufgaben für die BUGA GmbH erfüllt, wurden entsprechende einer Vereinbarung Kostenerstattungen i.H.v. 438 T EUR für 2022 und 275 T EUR für 2023 eingeplant – siehe Anlage 4 Änderungslisten – Verwaltungstätigkeit – „Zentraler Deckungskreis Personal“.

Darüber hinaus ist im „Deckungskreis Personal“ der Anlage 1 die Korrektur des technischen Fehlers dargestellt, was dazu führt, dass mit der 1. Änderung im Finanzhaushalt über 4 Mio. EUR eingeplant wurden, die im Ergebnishaushalt bereits Bestandteil des ersten Haushaltsentwurfes waren.

Sonderposten / Abschreibungen:

Entsprechend der investiven Planung der Ausstattungsgegenstände (Gwg) für die anzumietenden Objekte zur Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge (Notgemeinschaftsunterkünfte), sind die Abschreibungen zu planen. Diese belaufen sich auf 2,6 Mio. EUR für 2022. Da die HRO diese Kosten vom Land erstattet bekommt, ist in entsprechender Höhe die Auflösung der Sonderposten zu planen.

 

  1. Wesentliche Anpassungen Investitionsstätigkeit

 

Angaben in Mio. EUR

 

Nachfolgend die wesentlichsten Veränderungen:

 

Angaben in Mio. EUR

 

Die Veränderungen der Investitionsplanungen beruhen auf aktuellen Erkenntnissen, die nach Abschluss der Planungen des Haushaltsentwurfes 2022/2023 bekannt geworden sind. Diese Konkretisierungen müssen nunmehr in einigen Teilhaushalten  eine Aktualisierung der Investitionsplanung vorgenommen werden.

In der oben dargestellten Tabelle sind die größten Veränderungen inkl. einer kurzen Begründung dargestellt. Eine Übersicht aller vorgenommenen Änderungen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

  1. Wesentliche Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung

 

Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:

 

Angaben in Mio. EUR

 

Auch in der mittelfristigen Finanzplanung werden negative Salden im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen.

 

Die Veränderungen in der Verwaltungstätigkeit zum Planentwurf, die sich auf die Planjahre 2022 und 2023 beziehen, setzen sich größtenteils im Finanzplanzeitraum fort.

Im Bereich der Investitionstätigkeit wurden für die Jahre 2024 / 2025 nur wenige Anpassungen vorgenommen. Die Veränderungen sind bspw. auf die Anpassung im Bereich der Städtebauförderung, den Bereich BUGA und den Anpassungen im Bereich Tiefbau zurückzuführen.

  1. Änderung Stellenplan

 

Einrichtung von 20 „Reservestellen zur Krisenbewältigung“ als Ergänzung zu Beschlussvorlage 2022/BV/3009

 

Mit Beginn der Ukraine-Krise am 24.02.2022 wurde innerhalb der Stadtverwaltung schnell klar, dass zur Bewältigung der anzunehmenden Flüchtlingsströme in bestimmten Bereichen weitere Stellen als Grundlage für eine Personalverstärkung notwendig werden.

Ein Teil der zu erwartenden Bedarfe in den Stellenplänen der Fachämter konnte relativ schnell identifiziert werden (Amt für Jugend, Soziales und Asyl, Stadtamt). Für einen anderen Teil der noch nicht absehbaren zusätzlichen Belastungen in den Fachämtern wurden auch Reservestellen eingerichtet.

Um der Verwaltungsleitung einen kurzfristigen zentralen Zugriff für diese Stellen zu ermöglichen, wurden alle Stellen im Hauptamt gebündelt und eingeordnet.

Die sogenannten „Reservestellen zur Krisenbewältigung“ werden unbefristet eingerichtet, um auch in der Zukunft schneller auf zentrale Bedarfe reagieren zu können.

Die Stellenplangesamtzahlen für die Jahre 2022 und 2023 verändern sich wie folgt:

 2022   2023

 Hauptamt (OE 10) 

  alt:  113,38 VZÄ  109,63 VZÄ  

 

  neu:  133,38 VZÄ  129,63 VZÄ  

 

 Gesamtstellenplan  

   alt:  2594,71 VZÄ  2604,89 VZÄ   

 

neu:  2614,71 VZÄ  2624,89 VZÄ

 

Die neu eingerichteten Stellen sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die finanziellen Auswirkungen der neu zu schaffenden Stellen wurden im Rahmen der 1. Änderung zum Haushaltsentwurf zunächst komplett dem Teilhaushalt 50 zugeordnet. Insofern der Personaleinsatz auch andere Bereiche der Verwaltung betrifft, hat eine Umbuchung der entstandenen Kosten verursachungsgerecht zu erfolgen.

Weiterhin wurden die Personalkosten im vorliegenden Entwurf zunächst nur bis Mitte 2024 eingeplant. Die Festlegung, dass die neu zu schaffenden Stellen unbefristet eingerichtet werden sollen, fand erst nach Abschluss der 1. Änderung der Haushaltsplanung statt. Die unbefristete Fortschreibung der Personalkosten findet spätestens mit der Haushaltsplanung 2024/2025 statt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der jahresbezogene Haushaltsausgleich für den Doppelhaushalt 2022/2023 wird auch nach der Erstellung der 1. Änderung nicht erreicht. Die Leistungsfähigkeit ist weiterhin als dauerhaft gefährdet einzustufen. und ein Haushaltssicherungskonzept ist erforderlich. Der Ergebnishaushalt weist ein negatives Jahresergebnis von -30,5 Mio. EUR in 2022 und ein negatives Ergebnis von -53,0 Mio. EUR in 2023 aus. Auch der Finanzhaushalt weist einen negativen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung in Höhe von -19,9  Mio. EUR in 2022 und -32,1 Mio. EUR in 2023 aus. Hinzu kommt die planmäßige Tilgung von investiven Krediten, so dass sich das planungsseitige Jahresergebnis im Finanzhaushalt 2022 auf -28,8 Mio. EUR und 2023 auf -42,3 Mio. EUR beläuft.

 

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in Vertretung

 

Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

- Beratungsfolge am 14.04.2022 ergänzt    03.1/Wo.

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Beschlüsse

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26.04.2022 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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27.04.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2022/2023 des Kernhaushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock inkl. Haushaltsplan und deren Anlagen wird gemäß den Anlagen 1 bis 6 dieses Nachtrages geändert.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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27.04.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - abgelehnt

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28.04.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung 2022/2023 des Kernhaushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock inkl. Haushaltsplan und deren Anlagen wird gemäß den Anlagen 1 bis 6 dieses Nachtrages geändert.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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28.04.2022 - Kulturausschuss - Abstimmung entfallen

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28.04.2022 - Finanzausschuss - vertagt

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03.05.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.05.2022 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

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10.05.2022 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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11.05.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Die Haushaltssatzung 2022/2023 des Kernhaushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock inkl. Haushaltsplan und deren Anlagen wird gemäß den Anlagen 1 bis 6 dieses Nachtrages geändert.

 

Anlagen:
1 Haushaltssatzung 2022/2023, Gesamtergebnishaushalt, Gesamtfinanzhaushalt
2 Muster 5b - Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos
  der liquiden Mittel und der Kassenkredite
3 Muster 6a – Übersicht über Erträge und Aufwendungen zum Ergebnishaushalt
4 Änderungslisten – Verwaltungstätigkeit
5 Änderungslisten – Investitionsstätigkeit
6 Änderungsliste Stellenplan