Beschlussvorlage - 2022/BV/3155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die o. g. Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) abzuschließen.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 0513/02-BV vom 04.09.2002
Nr. 2011/BV/2089 vom 05.10.2011 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Die Beschlussfassung in der Maisitzung der Bürgerschaft ist erforderlich, damit das Brandschutz- und Rettungsamt die Zahlung des Havariekommandos für das 1. Halbjahr 2022 rechtzeitig erhalten kann.

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock ist u. a. eine Grundlage zur Umsetzung der zehnten Ostseeparlamentarierkonferenz in Greifswald vom 3. und 4. September 2001 sowie der „Erklärung über die Sicherung der Seefahrt und die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln für Notfälle im Ostseegebiet“ von der HELCOM-Ministertagung am 10. September 2001 in Kopenhagen. In dieser Konferenz werden konkrete politische Forderungen an die Regierungen rund um die Ostsee gestellt.

 

Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen definiert, die für die Umsetzungen im gesamten Ostseeraum für mehr Sicherheit von Schiffen und Seewegen notwendig sind.

Eine weitere Maßnahme ist der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über Schiffsbrandbekämpfung und technische Hilfeleistung auf der Seewasserstraße Ostsee. Seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen die Berufsfeuerwehren Rostock, Stralsund und Wismar mittels der Verwaltungsvereinbarung (s. Anlage 2) zur Aufgabenerfüllung verpflichtet werden. Dabei wird die Berufsfeuerwehr Rostock als koordinierende Feuerwehr fungieren. Seitens des Landes Schleswig-Holstein sollen die Berufsfeuerwehren Lübeck, Kiel und Flensburg zur Aufgabenerfüllung herangezogen werden. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und den Städten ist notwendig, weil die Länder selbst nicht über eigenes Personal und Gerät verfügen. Die entstehenden Kosten werden mittels Zuwendung vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen.

Diese Änderungsvereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 11. September 2002 (0513/02-BV) und resultiert aus dem Fachkonzept „Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Verletztenversorgung auf See des Bundes, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ (Anlage 3), welches bedarfsgerecht fortgeschrieben wurde und jeweils in der gültigen Fassung anzuwenden ist. Anlage 3 wird aufgrund des Umfangs nur digital in ALLRIS zur Verfügung gestellt.

Umfang der Einbeziehung der Feuerwehr Rostock

Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung sind gemäß § 1 die Schiffsbrandbekämpfung und die technische Hilfeleistung auf der Seewasserstraße Ostsee vor der Küste M-V, die damit verbundene Qualifikation des Personals und dessen Ausbildung sowie die hierfür notwendige Gerätschaft. Die Berufsfeuerwehr HRO übernimmt gemäß § 5 (3) der Verwaltungsvereinbarung die Aufgabe der koordinierenden Feuerwehr, die im Alarmfall gemäß Alarm- und Ausrückeordnung die Alarmierung und Einsatzkoordinierung der Kräfte und Mittel des Landes - der Feuerwehren Wismar, Stralsund und Rostock - vornimmt.

Des Weiteren stellt die Feuerwehr gemäß § 4 feuerwehrtechnisches Personal zur Verfügung, das die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung auf den Schiffen durchführt. Die Berufsfeuerwehr gewährleistet zu diesem Zweck die Einsatzbereitschaft einer Löschgruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) und einer zusätzlichen feuerwehrtechnischen Einsatzkraft als Feuerwehreinsatzleiter. Diese Kräfte werden aus dem diensthabenden Personal der HRO gestellt.

Das vorhandene Feuerlöschboot FLB 28 „Albert Wegener“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann gemäß § 2 je nach Lage des Schadensfalles zur Durchführung der o. g. Aufgabe eingesetzt werden. Der Transport der Einsatzkräfte und der speziellen Ausrüstung der Berufsfeuerwehr Rostock zum Havaristen kann auch mit Hubschraubern erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 37

Produkt: 12601      Bezeichnung: Brandschutz

Maßnahmegruppe: 3712601201200899   

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 ab 2022

12601.78571001

 

380.000,00

 

380.000,00

 

12601.68166201

 380.000,00

 

 380.000,00

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

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in Vertretung
 

 

 

Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.05.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen