Änderungsantrag - 2022/BV/2882-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt:

 

Der Entwurf der Lernmittelsatzung wird in § 3 (Höhe der Kostenbeiträge) wie folgt geändert:

 

(1) Die Höhe der Kostenbeiträge orientiert sich an dem Grenzbetrag der jeweils gültigen Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel (GrBetrV M-V).

 

(2) Der Kostenbeitrag für ein Schuljahr beträgt 30,00 Euro je Schüler.

 

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Sachverhalt:

1997 wurden die Kosten letztmalig auf 60,00 DM festgesetzt. Im Zuge der Einführung des Euro wurden die Beträge umgerechnet, wobei die Summe von 30,68 Euro entstand. In der Praxis werden die Beträge von den Sekretär*innen oder den Klassenleiter*innen eingesammelt. Die 68 Cent führen jedoch seit Jahren dazu, dass die Beiträge nicht passend bezahlt werden und die einsammelnden Personen mit einer erheblichen Anzahl an Kleingeld zurechtkommen müssen. Es scheint zudem fraglich, ob eine digitale Überweisung ab dem Schuljahr 2022/2023 umgesetzt wird. Zwar führt die Reduzierung um 68 Cent zu geringeren Einnahme von rund 14.000 €, jedoch nimmt der bürokratische Aufwand deutlich ab.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  

x

werden nachfolgend angegeben

 

Die geplanten Einnahmen reduzieren sich um ca. 14.000 €.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens

SPD

 

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Beschlüsse

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30.03.2022 - Bürgerschaft - zurückgezogen