Beschlussvorlage - 2022/BV/3128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft billigt den Bedarf an Aus- und Fortbildungsstellen für das Jahr 2022.

 

Anlage:
Ausbildungsbedarfsplanung (s. Sachverhalt der Beschlussvorlage)

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 (2) KV M-V:


bereits gefasste Beschlüsse:  2021/BV/1907; 2019/BV/0601; 2017/BV/3090
 

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Sachverhalt:

Der Fluktuationskoeffizient umfasst alle Personalaustritte, die vom Arbeitnehmenden initiiert sind als auch Beendigungen von Arbeitsverhältnissen auf Grund von Ruhestand und Ableben. Der angesetzte Fluktuationskoeffizient orientiert sich an dem bundesweiten Fluktuationskoeffizienten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die interne Austrittsquote lag laut Stellen- und Personalbericht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei 7,5 %. Darin sind alle Berufsqualifikationsgruppen einbezogen, die sich im Portfolio der Stadtverwaltung befinden. Da nicht alle freiwerdenden Stellen aller Berufsgruppen über die interne Aus- und Fortbildung besetzt werden können, erfolgt die Berechnung des Aus- und Fortbildungsbedarfs unter Zugrundelegung des statistischen bundesweiten Koeffizienten.

 

Die prognostische Entwicklung der Absolventenzahl in den Bildungsgängen der allgemein­bildenden Schulen ergibt lt. der Statistischen Veröffentlichungen der Kultusminister­konferenz Nr. 225 vom November 2020, dass in den ostdeutschen Flächenländern bis 2030 ein Anstieg der Absolventen berufsbildender Schulen zu erwarten ist. Gleiches gilt für Absolventen mit Fachhochschul- und Hochschulreife. Nach dieser prognostischen Analyse ist keine Ausbildung „auf Vorrat“ einzuplanen.


Für die gehobene Qualifikationsebene besteht erfahrungsgemäß eine gute Bewerberlage, sodass acht der ausgewiesenen Bedarfe über die Vergabe von Studienplätzen für das Studium der Öffentlichen Verwaltung an der Fachhochschule Güstrow gedeckt werden sollen. Zwei Stellen davon werden voraussichtlich als Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz ausgeschrieben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Zur weiteren Bedarfsdeckung werden drei Fortbildungsplätze zum Verwaltungsfachwirt:in ausgeschrieben.

 

Das duale Studium B.A. Soziale Arbeit wurde 2021 neu in Ausbildungsportfolio der Stadt aufgenommen und ist nach der laufenden Evaluierung gut gestartet. Hier erfolgen bedarfsgerechte Neueinstellungen zur Kapazitätsgrenze 2. Einer der Bedarfe muss über externe Einstellung erfolgen.

 

In der Qualifikationsrichtung Bauingenieurwesen Hochbau besteht lt. Stellen- und Personalbericht erst im Jahr 2026 Nachsteuerungsbedarf. Die Praxis zeigt jedoch, dass auf Grund hoher Fluktuation im Bauamt durchschnittlich drei bis vier Stellen unbesetzt sind. Vom freien Arbeitsmarkt sind Absolventen dieser Studienrichtung schwer zu akquirieren, sodass hier für den eigenen Bedarf selbst ausgebildet werden soll. Die FH Potsdam bietet dafür ein duales Studium. Die internen Ausbildungsvoraussetzungen dafür sind zu schaffen sowie die konzeptionelle Arbeit dafür ist in Absprache mit dem Fachamt zu führen. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Vorschriften beginnt das duale Studium erstmals im Oktober 2022.

 

Der Bedarf im Beruf Kaufleute für Büromanagement im Umfang von drei kann durch die betriebliche Ausbildung gedeckt werden. Für den restlichen Bedarf ist auf die externe Personalbeschaffung zurückzugreifen, wobei hier auf die Akquise von Absolventen in  überbetrieblicher Ausbildung, die ihr Praktikum bei der Stadtverwaltung absolvieren zurückgegriffen werden.

 

Der Beruf Fachangestellte:r für Medien- und Informationsdienste wird über Bedarf ausgebildet, da Nachbesetzungen für Elternzeit- und Krankheitsvertretungen über den freien Arbeitsmarkt kaum möglich ist.

 

Im Beruf Straßenwärter:in wird bedarfsgerecht ausgebildet. Dieser Beruf wurde im Vorjahr erstmals aufgenommen und ist gut angelaufen.

 

Für die Ausbildungsberufe Vermessungstechniker/ Fachangestellte für Bäderbetriebe und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste erfolgen in diesem Jahr keine Neueinstellungen zur Ausbildung, da hierfür keine Nachsteuerungsbedarfe bestehen.

 

Die eingereichte Ausbildungs- und Fortbildungsplanung kann nur in dem angezeigten Umfang realisiert werden, wenn die Finanzausstattung entsprechend der Haushaltsplanung gewährleistet und damit auskömmlich gestaltet wird. Dies bezieht sich auch auf Nachträge, so etwa für das duale Studium für die Bauverwaltung. Sofern hier Restriktionen erfolgen, führt dies zwangsläufig zur Nichtbesetzung benötigter Ausbildungsstellen. Auch die vorgesehenen Fortbildungsplätze können dann ggf. nur in geringerer Anzahl ausgeschrieben werden.

 

Die erforderlichen Ausbildungszahlen für das Brandschutz- und Rettungsamt werden auf Grund einer Übersicht über den zu erwartenden Abgang von Mitarbeitern ermittelt.
Der zu erwartende Abgang bemisst sich aus der Erfassung der Kollegen die auf Grund des Erreichens der Regelaltersgrenze aus dem Dienst ausscheiden.

 

Es wird derzeit nicht über Bedarf ausgebildet, da der Abgang teilweise höher liegt, als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze.


 

Vorzeitiger Abgang auf Grund beruflicher Veränderung oder Dienstunfähigkeit ist hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Abgang muss ggf. durch Einstellung bereits ausgebildeten Personals kompensiert werden.

 

Brandmeisterausbildung

 

Die Brandmeisterausbildung dauert 18 Monate und beginnt jeweils zum 01. April und 01. Oktober eines jeden Jahres. Seit 2018 ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Ausbildungszentrum für die Ausbildung innerhalb M-V zuständig.

 

Die BMA müssen neben körperlicher Fitness u.a. als Ausbildungsvoraussetzung bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen sowie die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

In den letzten Jahren sind die Bewerberzahlen relativ stabil geblieben, jedoch ist zu verzeichnen, dass die körperliche Fitness, die als unabdingbare Voraussetzung vorliegen muss, bei ca. 50 Prozent der Bewerber mangelhaft ist.

 

Brandoberinspektoren

 

Die Ausbildung für die BOI-A beginnt jeweils zum 01. Oktober eines jeden Jahres und dauert 24 Monate.

 

Die Bewerber müssen ebenfalls körperlich fit sein und u.a. als Ausbildungsvoraussetzung bereits über einen Bachelorabschluss  verfügen sowie die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

Die Anzahl der Bewerber hat in den vergangenen Jahren erheblich abgenommen, so dass das Brandschutz- und Rettungsamt zweigleisig fährt und den Laufbahnwechsel in die Laufbahngruppe 2 anbietet, um die Personalabgänge der nächsten Jahre kompensieren zu können.

 

Brandreferendar

 

Die Ausbildung für den Brandreferendar wird erstmalig in diesem Jahr angeboten und dauert 24 Monate.

 

Die Bewerber müssen neben körperlicher Fitness als Ausbildungsvoraussetzung bereits über ein Staatsexamen oder einen Masterabschluss verfügen sowie die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

Die Ausbildung vermittelt neben theoretischen Kenntnissen auch praktische Fähigkeiten zur Übernahme einer Leitungsfunktion. Aufgrund der Altersstruktur sind im Brandschutz- und Rettungsamt in den nächsten Jahren verstärkt Leitungsstellen zu besetzen.

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

26.04.2022 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.05.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen