Antrag - 2022/AN/3122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in § 7 um folgende Regelung als Punkt 7 ergänzt werden kann:
„Steuerbefreiung wird darüber hinaus für Hunde gewährt, die im Sinne des
§ 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigen Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne der §§ 12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann.“


Das Prüfergebnis sowie ein Verfahrensvorschlag zur Umsetzung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 24.08.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt:
Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden in Deutschland beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert dabei den Assistenzhund im § 12e Abs. 3 wie folgt:

„Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“
Ein Assistenzhund ist gleichzeitig auch ein Therapiehund. Der Unterschied liegt darin, dass der Assistenzhund im Gegensatz zum Therapiehund noch ganz bestimmte Aufgaben für seinen Menschen übernimmt. Der Therapiehund kann sehr erfolgreich zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden.
Daher sehen wir es als sehr sinnvolle Maßnahme an, denn es erleichtert Menschen mit Behinderung, die einen Assistenzhund führen, ihre Lebensführung. Außerdem ist die Gewährung einer Ausnahme von der Besteuerung an Bedingungen geknüpft, sodass sie nicht leichtfertig erteilt werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

entfällt, da Prüfauftrag

 

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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27.04.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.04.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen