Beschlussvorlage - 2022/BV/3118
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende/ Zuwendung an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 500,00 (hier: für das Hospiz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.04.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.05.2022
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§ 6 (3) Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.2022 eine Spende/ Zuwendung über insgesamt EUR 500,00 mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (3) Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 durch den Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Das Geld ist jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Hospiz eingegangen. Hat der Spender bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden, sonst ist die Adresse derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendung wird durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,2 kB
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