Informationsvorlage - 2022/IV/3116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 5 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entscheidet der Hauptausschuss über die Bestellung von Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern von Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung. Gleiches gilt für ein städtisches Votum, wenn die Personalentscheidung an andere Stelle zu treffen ist.

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH, Herr Volker Rattey, wird zum Ende dieses Jahres aufgrund seines Renteneintritts das Unternehmen verlassen.

Deshalb ist die Position neu zu besetzen.

Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rostock AG und damit eine indirekte Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Bestellung der Geschäftsführung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH durch Gesellschafterbeschluss. Die Gesellschafterin Stadtwerke Rostock AG wird in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH durch den Vorstand vertreten. Für die Bestellung der Geschäftsführung der Urenkeltochter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein städtisches Votum einzuholen.

Durch die Stadtwerke Rostock AG wurde dafür das folgende Besetzungsverfahren eingeleitet:

  1. Stellenausschreibung für die Dauer von 4 Wochen ab 18.03.2022
  2. Begleitende Bewerbersuche und Auswahlverfahren durch einen externen Berater (Headhunter)
  3. geplante Beteiligung des Hauptausschusses der Bürgerschaft am 14.06.2022

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.05.2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben