Beschlussvorlage - 2022/BV/3094
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag über die Erschließung eines Grundstücks im
B-Plangebiet Nr. 05.MI.82 „Evershagen Süd“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.04.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Rechts- und Vergabeamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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28.04.2022
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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10.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt:
Der vorliegende Vertrag dient der Sicherung der Erschließung des nördlich des Lisa-Tetzner-Weges und der Hans-Fallada-Straße gelegenen Grundstücks der Rostocker Gehweg Reinigung Bose GmbH & Co.KG.
Der Vorhabenträger und die Stadt haben am 16.02.2022 für dieses Grundstück einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen, dessen Wirksamkeit an den Abschluss des städtebaulichen Vertrages geknüpft wurde. Auf der 11.148 m² großen Teilfläche des Grundstückes 2222-2-18/257 A beabsichtigt der Vorhabenträger seinen neuen Firmensitz zu errichten.
Das Grundstück soll über den Lisa-Tetzner-Weg erschlossen werden. Dazu muss der bestehende Lisa-Tetzner-Weg bis an die Grundstücksgrenze des Vorhabenträgers verlängert werden und eine Wendeanlage erhalten.
Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Maßnahme, die von der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden könnte. Aus diesem Grunde übernimmt der Vorhabenträger die Herstellung der Verlängerung der Erschließungsanlage sowie des fußläufigen Verbindungsweges zwischen Lisa-Tetzner-Weg und Bertolt-Brecht-Straße, die Gegenstand des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages sein soll.
Da durch die Verlängerungsstrecke auch das Grundstück eines Dritten erschlossen wird, ist vorgesehen, dem Vorhabenträger sämtliche Planungs- und Herstellungskosten zu erstatten und anschließend ein Erschließungsbeitragsverfahren durchzuführen.
Das Tiefbauamt hat das Investitionsvorhaben „Erschließung Gewerbegebiet Lisa-Tetzner-Weg“ nachträglich in den Investitionshaushalt 2022 mit einem Auszahlungsansatz von 420.000,00 EUR eingeordnet.
Am 03.11.2021 hat die Bürgerschaft der außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme Lisa-Tetzner-Weg in Höhe von 420.000,00 EUR zugestimmt, vgl. Beschlussvorlage Nr. 2021/BV/2565.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66 Tiefbauamt
Produkt: 54101 Gemeindestraße
Produktkonto: 78532000.09612000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungs-
kosten) Infrastrukturvermögen
Investitionsnummer: 6654 Lisa-Tetzner-Weg
Investitionsposition: 1
Haushaltsermächtigung 420.000,00 EUR
VE in 2021 für 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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