Informationsvorlage - 2022/IV/3051

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2019/AN/4342 der Bürgerschaft vom 30.01.2019

 

Sachverhalt:

In den letzten zwei Jahren sind auf Landesebene die grundsätzlichen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen worden, das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren digital abbilden zu können. Die wesentlichen Treiber zu diesen Maßnahmen liegen dabei in den Entwicklungen, die sich zentral aus dem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ und aus dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) ergeben haben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Zuge dessen mit der Umsetzung des Themenfelds „Bauen & Wohnen“ betraut. Im Rahmen der Themenfeldarbeit und auf Grundlage von parallelen Arbeiten im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde Mitte 2020 durch das damals zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung eine OZG-Referenzimplementierung zum digitalen Bauantragsverfahren vorgestellt. Das Herzstück dieser Referenzlösung wird durch den sogenannten „Vorgangsraum“ wiedergegeben, der eine kollaborative Erstellung und Bearbeitung digitaler Bauanträge ermöglichen soll.

Diese Ergebnisse und geschaffenen Voraussetzungen auf Landesebene werden nun im Rahmen des Projekts „Digitales Bauantrags- und Genehmigungsverfahren - Pilotierung/Testung OZG-Referenzimplementierung“ als Grundlage für das weitere Vorgehen genutzt. Das Projekt verfolgt die Pilotierung und Einführung der OZG-Referenzimplementierung als medienbruchfreie, elektronische Lösung zur Bearbeitung digitaler Anträge als zentrales Ziel . Erst mit der Freigabe der technischen Standards und der erfolgreichen Tests des Vorgangsraums sowie der weiteren IT-Komponenten und Schnittstellen erfolgt ein Roll-out auf das gesamte Bauamt sowie auf alle zu beteiligenden Fachämter. Die Live-Schaltung des digitalen Bauantrags wird dabei stufenweise durchgeführt.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen eine Reihe von Arbeitsschritten durchgeführt werden. Dazu zählt im ersten Schritt eine Prozessanalyse, in der die Ist-Prozesse aufgenommen und mittels Soll-Prozessen optimiert werden sollen.

Die Prozessanalyse wird zudem als wesentlicher Schritt zur Aufnahme von Anforderungen an den Pilotarbeitsplatz und die OZG-Referenzimplementierung gesehen. Im Rahmen der Prozessanalyse und der Anforderungsaufnahme wird das Projektteam aktuell durch Spezialisten der DATAGROUP SE unterstützt. Zudem werden im Projekt wichtige Konzepte erstellt, um unter anderem die Finanzierung der Unternehmung zu sichern und die voraussichtlichen organisatorischen Auswirkungen zu koordinieren. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die erwähnte Pilotierung und Testung der OZG-Referenzimplementierung durchgeführt, um abschließend die digitale Lösung in der Stadtverwaltung auszurollen. Weitere Details zu den Inhalten des Projekts können Sie dem angehängten Projektauftrag, Strukturplan und dem Zeitplan der Phase „Pilotvorbereitung“ entnehmen.

Ein wichtiger Faktor für die digitale Bearbeitung der Bauanträge ist die Einführung der elektronischen Bauakte. Dieses parallellaufende Projekt soll bis zum Ende des Jahres 2022 umgesetzt werden.
 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Das Projekt ist im Teilhaushalt 06 - Amt für Digitalisierung und IT verortet. Für das Projekt wurde die nachfolgend genannte Investitionsmaßnahme angelegt, in der die Mittel im Entwurf des Haushaltsplanes 2022/ 2023 enthalten sind.

 

Teilhaushalt: 06

Produkt: 11404     Bezeichnung: IuK

Investitionsmaßnahme Nr.: 0611404202188899 Bezeichnung: Projekt digitales Bau-                                                                                                   antrags- und Genehmigungsverfahren

 

Haushalts-jahr

Konto /

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2022

11404.78410000 Auszahlungen für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände für Konzessionen, Lizenzen und andere Schutzrechte

 

 

 

13.000

11404.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 Euro

 

 

 

269.000

11404.56251040 - Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige - Organsisations- und E-Governmentmaßnahmen

 

84.000

 

84.000

2023

11404.78410000 Auszahlungen für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände für Konzessionen, Lizenzen und andere Schutzrechte

 

 

 

28.700

11404.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 Euro

 

 

 

327.100

11404.56251040 - Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige - Organsisations- und E-Governmentmaßnahmen

 

63.700

 

63.700

2024

11404.78410000 Auszahlungen für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände für Konzessionen, Lizenzen und andere Schutzrechte

 

 

 

48.600

11404.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 Euro

 

 

 

266.900

11404.56251040 - Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige - Organsisations- und E-Governmentmaßnahmen

 

73.700

 

73.700

2025

11404.78410000 Auszahlungen für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände für Konzessionen, Lizenzen und andere Schutzrechte

 

 

 

0

11404.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 800 Euro

 

 

 

0

11404.56251040 - Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige - Organsisations- und E-Governmentmaßnahmen

 

 

 

0

 

 

0

221.400

0

1.174.700

 




 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.06.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben