Beschlussvorlage - 2022/BV/2957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kooperationsvertrag mit der Rostocker Gesllschaft für Touismus und Marketing mbH zur Wiederbelebung, Stärkung und Sicherung des Tagungs- und Geschäftstourismuses für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) zu schließen. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2022 - 2024 der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (TZR & W) durch die Bürgerschaft.

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Beschlussvorschriften:  Kommunalverfassung M-V § 22 Abs. 2
bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2012/BV/3207 vom 20.06.2012 

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Sachverhalt:
Der satzungsgemäße Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (TZR&W) sind die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegen und mit dem Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, mit dem Ziel, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock u. a. als attraktives Ziel für den Tagungs-/Kongress- und Messetourismus am nationalen und internationalen Markt zu platzieren. Vor diesem Hintergrund arbeitet die TZR&W bereits seit dem Jahr 2016 eng mit dem Rostocker Convention Bureau (RCB) der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing) zusammen.

Seit dem Jahr 2020 kämpft die gesamte Tourismusbranche mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Aufgrund strenger Verordnungen und Bestimmungen im Hinblick auf einzuhaltende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie Abstandsregelungen ist der Tagungs- und Geschäftstourismus (MICE) seitdem komplett zum Erliegen gekommen und trifft diesen Wirtschaftszweig daher in besonderem Maße.

Die flächendeckende Absage und Verlegung von Veranstaltungen aller Art führt auch zu tiefgreifenden Auswirkungen auf den Geschäftstourismus in Rostock. Von dieser Entwicklung betroffen sind sowohl kommunale (z.B. StadtHalle und HanseMesse) als auch privatwirtschaftliche Unternehmen (z.B. Tagungs- und Stadthotellerie, angrenzende Dienstleistungen wie Transport, Event-Agenturen, Catering, Gastronomie, Technik oder Erlebnisanbieter) gleichermaßen. Anhaltende Umsatzeinbußen sowie verminderte Auslastungen aufgrund des ausbleibenden MICE-Geschäfts sind die Folgen. In Anbetracht des hohen Potentials an zusätzlichen geschäftstouristischen Übernachtungen, entgehen auch der Hanse- und Universitätsstadt Steuereinnahmen und Abgaben in bedeutender Höhe.

Die Tourismusbranche ist für die zukünftige Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von größter Bedeutung. Da der Wirtschaftsfaktor Tourismus unmittelbar und untrennbar mit der Destination verknüpft ist, stellt er eine nicht exportierbare und beliebig ersetzbare Leistung dar. Dabei nimmt die Branche vielschichtige Aufgaben wahr. Zum einen werden durch sie zahlreiche positive ökonomische Effekte erzielt: Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, befördert die Wertschöpfung kommunaler und privatwirtschaftlicher Unternehmen aus allen angrenzenden Dienstleistungen, generiert Steuereinnahmen und steigert so letztlich die Lebensqualität der Einwohner. Zum anderen trägt sie aber auch ganz wesentlich zur Imagebildung der Hanse- und Universitätsstadt bei. Nicht nur als attraktives (Geschäfts-)Reiseziel, sondern auch starker Wirtschafts-, Wissenschafts- und Investitionsstandort. Die aktuelle Entwicklung während der Corona-Pandemie zeigt, dass sich der Geschäftstourismus weniger schnell als der Freizeittourismus erholt. Eine Wiederbelebung ist notwendig, da mit Blick auf die Zukunft die Potentiale und Chancen des MICE-Marktes für Rostock trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie langfristig bestehen bleiben. Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Tagungs- und Geschäftstourismusentgegen zu wirken und um gestärkt aus der Krise hervorzugehen, sind im Entwurf zur Wirtschaftsplanung des Geschäftsjahres 2022 der TZR&W für die Jahre 2022 bis 2024 eingestellt. Zur Wiederbelebung, Stärkung und Sicherung des MICE-Segmentes wurde ein entsprechendes ReStart-Konzept von Rostock Marketing erarbeitet. Die TZR&W hat zur Umsetzung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben im Bereich Tagungs-/Kongress- und Messetourismus ein besonderes Interesse an der Umsetzung dieses Konzeptes. Die TZR&W verfügt nicht über ausreichend Know-how, Netzwerk, Ressourcen und Technik, um die künftigen Herausforderung im MICE-Segment zu meistern. Aufgrund dessen möchte sich die TZR&W der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH bedienen, um das ReStart-Konzept mit höchster Effizienz und Effektivität umzusetzen. Dazu wird beabsichtigt, einen Kooperationsvertrag zwischen Rostock Marketing und der TZR&W zu schließen.

Bereits mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur Bestätigung der Tourismuskonzeption 2022 im Juni 2012 wurde die Festlegung getroffen, dass das MICE-Marketing und der -Vertrieb neu zu gewichten und zu professionalisieren ist. Dabei sollte auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen, insbesondere mit der TZR&W und der Tagungsbranche in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgebaut werden. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft, ein Rostocker Convention Bureau unter dem Dach der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH zu etablieren, wurde die mit Bestätigung des Tourismuskonzeptes 2022 festgelegte Maßnahme im Jahr 2015 umgesetzt.

Rostock Marketing hat mit dem RCB in den vergangenen sechs Jahren bewiesen, dass es das MICE-Marketing für den Tourismusstandort Rostock und Warnemünde in hoher Qualität und Wirtschaftlichkeit umsetzen kann.Das RCB hat seit dem Jahr 2016 den Weg für ein einheitliches Tagungs- und Kongressmarketing in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geebnet. Seitdem bündelt das RCB gezielte Marketingmaßnahmen, um Tagungsveranstalter für Rostock zu begeistern. Es navigiert seine Kunden und Partner durch die vielfältigen Tagungs- und Veranstaltungsangebote und unterstützt diese kompetent und engagiert bei der Planung, Angebotserstellung und Organisation von Tagungen und Kongressen. Das RCB verfolgt keine Gewinnabsicht.

Grundlage für die erfolgreiche Arbeit und Entwicklung ist die seit zwölf Jahren gut funktionierende öffentlich-private Kooperation. Die Beteiligung der Privatwirtschaft am ganzheitlichen Destinationsmarketing wird über die Zahlung der Marketingumlage sichergestellt.

Die Förderung des Tourismus in Rostock & Warnemünde ist seit 2010 eine freiwillige Aufgabe der Kommune, um die gute Lage, Infrastruktur und Kapazitäten für das Wirtschaftswachstum optimal zu nutzen. Rostock Marketing hat sich als Kompetenzträger des touristischen Marketings ein großes Vertrauen in der Tourismusbranche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeitet und verfügt derzeit über ein Netzwerk von ca. 350 Partnern. Durch einen Fachbeirat ist zudem die aktive Mitwirkung und Mitbestimmung der Branche gewährleistet.

Das von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mitgetragene Finanzierungsmodell zur Etablierung des RCB bei Rostock Marketing ist durch die oben geschilderten Corona-Auswirkungen innerhalb der Tourismusbranche ebenso wie der Tagungs- und Kongresstourismus ins Wanken geraten. Damit das RCB weiterhin als professioneller, zentraler Ansprechpartner und Koordinator für die MICE-Branche fungieren und eine schnelle Belebung des MICE-Segmentes gewährleisten kann, sind finanzielle Mittel erforderlich.

Die Finanzierung des Konzeptes für die Wiederbelebung, Stärkung und Sicherung des MICE-Segmentes im Zeitraum 2022 bis 2024für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll aus dem Etat der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde aufgebracht werden. Dazu wird ein Entgelt von 400.000,00 EUR zzgl. MwSt. (150.000,00 EUR in 2022, 150.000,00 EUR in 2023, 100.000,00 in 2024) im Rahmen eines Kooperationsvertrages an Rostock Marketing zugewiesen. Der Sachverhalt wurde ausführlich rechtlich geprüft. Der erarbeitete Kooperationsvertrag steht im Einklang mit dem nationalen und europäischen Recht. Dieser Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des ReStart-Konzeptes ist im Wirtschaftsplan 2022 - 2024 der TZR&W vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft berücksichtigt.

Das Entgelt ist mehrwertsteuerpflichtig, so dass bei der TZR&W mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages über den Zeitraum von drei Jahren Brutto-Zahlungsverpflichtungen von insgesamt 478.000,00 EUR entstehen werden. Dies entspricht eine erfolgswirksame Netto-Zahlungsverpflichtung von 400.000,00 TEUR, da sowohl Rostock Marketing als auch die TZR&W vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Das ReStart-Konzept zur Wiederbelebung, Stärkung und Sicherung des MICE-Segmentes für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird durch die inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, den Tourismusverein Rostock und Warnemünde e.V., die Industrie- und Handelskammer zu Rostock sowie dem Fachbeirat von Rostock Marketing ausdrücklich befürwortet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten finanziellen Mittel i.H.v. 400.000,00 EUR netto (478.000,00 brutto) sind sowohl im Wirtschaftsplanentwurf der TZR&W enthalten als auch bei dem Produkt 62302 „Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ im Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 erfasst.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.02.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.02.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen