Beschlussvorlage - 2022/BV/2919
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ in Höhe von EUR 5.000,00 (hier für das Hospiz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.02.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 2, 2022
|
Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.11. bis 31.12.2021 eine Spende über insgesamt EUR 5.000,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von jeweils über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Hospiz eingegangen. Die Adressdaten des Spenders liegen vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.
Die Zuwendung wird durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
397,6 kB
|