Nachtrag Beschlussvorlage - 2021/BV/2830-01 (NB)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt des TH 41 im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Vorteilsausgleichszahlungen an die WIRO in Höhe von 110.000 EUR auf dem Produktkonto 42405.52520000* „Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“.

Die Deckung erfolgt aus den Teilhaushalten:
 

- TH 83 (65.000,00 EUR), Produktkonto 54801.56251010*
„Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige“    sowie

 

- TH 41 (45.000,00 EUR), Produktkonto 42102.56210010
„Mieten und Pachten“, 42102.56930010 „Repräsentationen, Ehrungen“ und 42102.54159000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich“.

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. 1 KV M-V, § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

Reduzieren


* redaktionell geändert am 06.01.2022  (03.1 Wi)


Sachverhalt (neu):

 

Gemäß den Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich für den Sportpark Gehlsdorf und die Sportstätten wurde die Begleichung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 in Höhe der fortgeschriebenen Wirtschaftspläne der WIRO gefordert. Der fortgeschriebene Wirtschaftsplan der WIRO weist höhere Kostensätze auf, als diese im Rahmen der Beschlussfassung 2020/BV/0802 und der dort anliegenden Kostenschätzung (Durchschnittlich zu zahlender Vorteilsausgleich (2020-2029)) als Haushaltsansatz im Teilhaushalt 41 veranschlagt wurden. Grund hierfür sind pandemiebedingte Ertragsausfälle, speziell beim Sportpark Gehlsdorf. Der entstandene Fehlbetrag kann nicht in Gänze über den Teilhaushalt 41 abgefangen werden.

 

Grund für den Nachtrag ist, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses, für das Haushaltsjahr 2021 nur noch im Ergebnishaushalt gebucht werden darf und die Deckung innerhalb des Teilhaus­haltes 41 ebenfalls beschlossen werden muss. Es ergibt sich somit eine Summe in Höhe von 110.000 EUR. Die Deckung erfolgt zum Teil aus TH 83 (65.000,00 EUR) und zum Teil (45.000,00 EUR) innerhalb des TH 41. Die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen wurden entsprechend angepasst.

Reduzieren

 

Finanzielle Auswirkungen (neu):

 

Teilhaushalt: 41

 

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

1.600.300,00

797.624,72

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

10.514.386,55

2.504.369,27

65.000,00

20

Ordentliches Ergebnis

-8.914.086,55

-1.706.744,55

     

 

 

*

 

  1. Mehraufwendungen

 

Produkt: 42405   Bezeichnung:  Sportstättenverwaltung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42405.52520000

 

Bezeichnung

Kostenerstattungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

 

Ansatz

 

1.400.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

1.560.155,10

 

Vorm. AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

noch verfügbar

=

-160.155,10

 

Neue Haushaltsüberschreitung

 

110.000,00

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Mit Beschluss Nr. 2020/BV/0802 wurden durch die Bürgerschaft jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020) beschlossen. Die entsprechenden Vereinbarungen sehen ein Zahlungsziel zum ersten Werktag des 2. Kalenderhalbjahres vor. Das Zahlungsziel wurde aus Gründen der fehlenden Abstimmung zu Prozess und Zuständigkeit bereits deutlich überschritten. Eine weitere Verzögerung steht dem Ziel der Vereinbarungen entgegen.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Gemäß den aufgrund des o. g. Beschlusses getroffenen Vereinbarungen erstellt die WIRO für die Dauer von 10 Jahren einen jährlich fortzuschreibenden Wirtschaftsplan. Die Stadt zahlt den sich aus diesem Wirtschaftsplan für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Verlust als Vorteilsausgleich in Höhe von 12/12 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer als Abschlagszahlung an die WIRO […]. Aufgrund der epidemischen Lage sind der WIRO, vor allem in der Schwimmhalle, wichtige Einnahmen weggefallen. Der Wirtschaftsplan wurde angepasst; die fehlenden Einnahmen wurden nachgewiesen. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen ist demnach, der gemäß den aktuell fortgeschriebenen Wirtschaftsplänen fällige Vorteilsauslgeich i. H. v. 791.031,45 EUR für den Sportpark Gehlsdorf sowie 724.389,90 EUR für die Sporthallen zu zahlen. Hinzu kommt eine Nachzahlung für den Sportpark Gehlsdorf für das Haushaltsjahr 2020 (01.11.2020 bis 31.12.2020) i. H. v. 44.733,75 EUR. Die Kostensteigerungen im Rahmen der Abrechnung 2020 sowie auch für die Vorauszahlung 2021 ergeben sich coronabedingt und waren daher unvorhersehbar.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7 (GA 2/15)

Ein Teil-Fehlbetrag kann aus Mitteln des Teilhaushalts 41 gedeckt werden. Der Rest kann nicht innerhalb des TH 41 gedeckt werden, da keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 110.000,00 EUR

 

  1. Teil-Deckungsquelle 1 (außerhalb des TH 41)

 

Teilhaushalt: 83

Produkt: 54801  Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56251010

 

Bezeichnung

Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige

 

Ansatz

 

230.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

39.519,68

 

Aufträge

-

5.950,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

184.530,21

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

65.000,00

 

Begründung der Deckung

Zum Zeitpunkt der Planung wurde die baufachlich geprüfte Kostenberechnung der Ingenieurbauwerke des Hafen- und Seemannsamtes zugrunde gelegt. Aufgrund der aktuellen Situation, verursacht durch die Covid-19 Pandemie konnten geplante Mittel für die Bauwerksprüfungen (z.B. Mühlendamm Fischerbruch, Holzhalbinsel Osthafen, Langenort Oldendorf) nicht beauftragt oder nur teilweise abgerechnet werden. Die Planungsleistungen für das Verwaltungsgebäude Werft Warnemünde (Reste Vorjahr 50.000,00 €) wurden geringer abgerechnet als erwartet.

 

 

2.2 Teil-Deckungsquelle 2

 

Teilhaushalt: 41

Produkt: 42102  Bezeichnung: Sportförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42102.56210010

 

Bezeichnung

Mieten und Pachten

 

Ansatz

 

10.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

10.000,00

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

10.000,00

 

Begründung der Deckung

Aus diesem Produktkonto werden die Mietkosten (Stadthalle) zur Ausrichtung des jährlich stattfindenden Herbstspiel- und Sportfest für Kinder und Jugendliche finanziert. Coronabedingt fand die Veranstaltung in diesem Jahr nicht statt.

 

2.3 Teil-Deckungsquelle 3

 

Produkt: 42102  Bezeichnung: Sportförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42102.56930010

 

Bezeichnung

Repräsentationen, Ehrungen

 

Ansatz

 

25.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

190,29

 

Vorm. AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

24.809,71

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

24.000,00

 

 

Begründung:

 

Aus diesem Produktkonto wird die Sportlerehrung der Hansestadt Rostock finanziert. Coronabedingt fand die Veranstaltung in diesem Jahr nicht statt.

 

 

 


2.4 Teil-Deckungsquelle 4

 

Produkt: 42102  Bezeichnung: Sportförderung 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42102.54159000

 

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich

 

Ansatz

 

85.000,00

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

 

AO

-

38.121,00

 

Vorm. AO

-

0,00

 

Aufträge

-

0,00

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

 

noch verfügbar

=

46.879,00

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

11.000,00

 

 

Begründung:

 

Mit Haushaltsbeschluss Nr. 2020/BV/0712 vom 29.04.2020 (konkret Änderungsantrag Nr. 2020/BV/0712-01 (ÄA)) wurden zusätzliche Mittel für die monatliche Förderung von Schülerinnen und Schülern der HRO, die ihren Hauptwohnsitz in Rostock haben, in den Leistungssportklassen des CJD integriert sind, Spitzensport betreiben und zum großen Teil in olympisch geförderten Sportarten beheimatet sind, eingeplant.
Diese Planung umfasst jedoch lediglich den Grundbetrag, der von monatlich 25,50 € auf monatlich 35,50 € angehoben wurde. Zudem gilt der o. g. Haushaltsbeschluss nicht für Kinder, die Leistungssport betreiben, ihren Hauptwohnsitz in Rostock haben und eine andere schulgeldpflichtige Schule außer dem CJD besuchen. Diese Kinder erhalten beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der HRO weiterhin lediglich 25,50 € monatlich als Zuwendung zum Schulgeld. Eine analoge Übertragung auf die laut Richtlinie für die Sportförderung in der HRO mögliche soziale Staffelung ist nach dem genannten Haushaltsbeschluss nicht vorgesehen und bedarf tatsächlich einer grundlegenden Aktualisierung und Anpassung der Sportförderrichtlinie aus dem Jahr 2008, die zeitnah vorgesehen ist. Eine Umsetzung im Jahr 2021 konnte nicht erreicht werden.

 

 

2.5 Zusammenrechnung

 

Teil-Deckungsquelle 1

65.000,00 EUR

Teil-Deckungsquelle 2

10.000,00 EUR

Teil-Deckungsquelle 3

24.000,00 EUR

Teil-Deckungsquelle 4

11.000,00 EUR

Gesamt

110.000,00 EUR

 

Reduzieren

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.01.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.01.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen