Beschlussvorlage - 2021/BV/2857
Bestellung eines Vertreters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 19, 2022
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geändert beschlossen
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Sachverhalt:
Frau Jana Blaschka hat mit Schreiben vom 14.12.2021 ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH mit Wirkung zum 31.12.2021 gemäß § 8 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag niedergelegt.
Gemäß § 8 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH ist für die restliche Dauer der Amtszeit eine Ersatzbestellung vorzunehmen.
Von der Bürgerschaft ist demzufolge für die Dauer bis zum Widerruf der Entsendung bzw. bis spätestens vier Monate nach den nächsten Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu bestellen.
