Stellungnahme - 2021/AN/2738-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung bestätigt den im Antrag dargestellten Sachverhalt insofern, als dass mit den aktuell vorhandenen personellen Ressourcen die Gesamtheit aller derzeitigen Aufgaben dieses Tätigkeitsspektrums nicht vollumfänglich zu leisten ist.

Die Aufgabe selbst befindet sich im freiwilligen Aufgabenbereich der Verwaltung.

 

Es wäre zu prüfen, ob zum einen die Unterstützung der Gedenk- und Erinnerungsarbeit nicht durch Dritte temporär gewährleistet werden könnte bzw. wird empfohlen, maximal 0,75 VZÄ für 2 Jahre als Personalressource zur Verfügung zu stellen.  

Das Fachamt jedenfalls wird eine weitere Stelle für 3 Jahre beantragen.

 

Sollte diese Stellenzuführung nicht möglich sein, muss eruiert werden, inwieweit innerhalb der Verwaltung eine Stellenverlagerung erfolgen kann. 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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01.12.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben