Beschlussvorlage - 2021/BV/2727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Auf Grund seiner Austrittserklärung in der Wasserwehr wird Herr Frank HACKER als ehrenamtliches Mitglied der Wasserwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abbestellt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 4 (2) Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Errichtung und Unterhaltung einer Wasserwehr;

§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2015/BV/0657
 

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Sachverhalt:
 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Hansestadt Rostock vom 20.10.1997 über die Errichtung und Unterhaltung einer Wasserwehr bestellt der Hauptausschuss die Mitglieder der Wasserwehr. Die Mitglieder werden vom Oberbürgermeister zum Ehrenamt verpflichtet.

Dementsprechend werden die Mitglieder bei Austritt aus der Wasserwehr vom Hauptausschuss abbestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung der Entschädigung gemäß § 94 Abs. 3 LWaG (Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall).

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.01.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen