Änderungsantrag - 2021/BV/2190-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag wird an geeigneter Stelle im Handlungskonzept ergänzt:
„Das JobTicket ist in allen Unternehmen ohne Beschränkung auf die Mindestteilnehmerzahlen zu nutzen.“
 

 

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Sachverhalt:

Jedem Unternehmen sollte – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der Weg zum ÖPNV durch das Job Ticket gewährt werden. Die Flexibilität jedes Einzelnen wird dadurch erhöht und man spart kostbare Zeit und Geld. Bislang ist die deutliche Mehrheit der Unternehmen von der Nutzung des JobTickets ausgeschlossen, da diese weniger als fünf / zwanzig teilnehmende Mitarbeiter beschäftigen.
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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liegen nicht vor.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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03.11.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt