Beschlussvorlage - 2021/BV/2701
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.11.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Nov 23, 2021
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Empfehlung
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Nov 16, 2021
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 18, 2021
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Nov 25, 2021
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 1, 2021
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 25, 2021
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Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
- Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
- Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
- Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Sachverhalt:
Rostock könnte sich zur Hochburg für Start-ups entwickeln. Laut „Handelsblatt“ zählt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu den Regionen Deutschlands, die sich bis 2030 am besten entwickeln werden. Laut zugrundeliegender Studie des Beratungsunternehmens Prognos aus dem Jahr 2020 wird Rostock in der Entwicklung der Bruttowertschöpfung nach dieser Voraussage auf Platz 6 landen. Nur einige Regionen im Berliner und Münchener Speckgürtel sowie die Stadt Leipzig sollen ihre Bruttowertschöpfung im laufenden Jahrzehnt noch stärker steigern können.
In Rostock hat sich eine wachsende Gründungsszene entwickelt, die von verschiedenen Akteuren wie der Universität, der Stadt, der regionalen Sparkasse und anderen unterstützt wird. Diese neue Gründermentalität wirkt sich positiv auf die gesamte Stadt aus.
Im Ergebnis der Studie wird erwartet, dass Rostock durch Zuzüge aus dem Umland profitiert. Das Wachstum wird sich laut Prognos allein auf die Stadt konzentrieren. Rostock liegt sowohl bei der prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahlen als auch bei der Zahl der Erwerbstätigen auf den vorderen Plätzen. Rostock zählt damit zu einer Gruppe von Städten, die vor allem von ihren Forschungseinrichtungen profitieren. Aufgrund der wachsenden Start-up-Szene rechnet Prognos damit, dass sich viele junge Menschen in Rostock ansiedeln oder dortbleiben werden.
Um das bisher noch nicht erschlossene Potential, im Hinblick auf die Generierung innovativer Geschäftsideen und die Gründung neuer wachstumsstarker Unternehmen, auszuschöpfen, ist die Gründung der “Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH” (DIZ GmbH) zielführend.
Neben den bestehenden Partnern, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Universität Rostock, wird die strategische Partnerschaft um die Ostseesparkasse Rostock erweitert. Die Verbindung aus dem öffentlichen Auftrag der OSPA und der ROKA 1825 GmbH als Tochterunternehmen der OSPA bilden eine ideale Erweiterung der Gesellschafter. Das Angebot der OSPA umfasst damit den gesamten Finanzierungszyklus eines Unternehmens von der Gründung, bis zur erfolgreichen Einführung am Markt und Etablierung des Geschäftsmodells.
Alle drei Akteure verbindet die gemeinsame Zielstellung, innovative (digitale) Unternehmen zu entwickeln, zu fördern und anzusiedeln und damit die wirtschaftliche Entwicklung in der Regiopolregion Rostock zu fördern.
Die DIZ GmbH wird gemeinschaftlich durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Universität Rostock und die Ostseesparkasse Rostock gegründet und dauerhaft etabliert.
Nach der Kommunalverfassung M-V ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zulässig, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens dies rechtfertigt.
Bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde sind folgende Kriterien einzuhalten:
- das Unternehmen muss nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen,
- die Gemeinde muss die Aufgabe ebenso gut wie Dritte erfüllen können,
- die Betätigung dient ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde.
Der in der Anlage 2 vorliegende Gesellschaftsvertrag bildet die in der Kommunalverfassung genannten Voraussetzungen ab. Wesentliche Inhalte des Unternehmensgegenstands sind:
- Die Förderung der Wirtschaft im Raum Rostock, insb. von digitalen Innovationen, Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung mit dem Ziel, die Bereiche von digitaler Transformation, Entrepreneurship und Transfer zu stärken und nutzbar zu machen.
- Die Gesellschaft fördert insbesondere:
- Beratung, Unterstützung und Betreuung von Gründungsinteressierten, Gründern und ansässigen Unternehmen,
- Durchführung von Veranstaltungen und Messen sowie ähnlichen Formaten, die das Thema voranbringen,
- Förderung von Forschungskooperationen und überbetrieblichen Kooperationen,
- Vermittlung von Kontakten zur Bereitstellung des notwendigen Fachwissens,
- Ausbau von Wissens- und Technologietransfer für die Entwicklung von Innovationen,
- Steigerung der Erreichbarkeit von digitalen Lösungen für regionale Unternehmen und deren Wertschöpfung (gemeinsame Wirtschaftsförderung).
Die Sicherstellung des Stammkapitals in Höhe von 25.000 € erfolgt durch die drei Gesellschafter in folgender Aufteilung:
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock 10.000 € (40 %)
- Universität Rostock 10.000 € (40 %)
- Ostseesparkasse Rostock 5.000 € (20 %).
Auf Grundlage der vorliegenden externen Studien sowie des Konzeptpapiers befürwortet die Verwaltung die Gründung eines kommunalen, digitalen Innovationszentrums in der Form der DIZ GmbH.
Die Verwaltung hat nach § 68 Absatz 7 Kommunalverfassung M-V zur Gründung der DIZ GmbH der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer die Möglichkeit gegeben Stellungnahmen abzugeben.
Gemäß Gesellschaftsvertrag der DIZ GmbH soll ein Aufsichtsrat von 5 Mitgliedern implementiert werden. Die Verwaltung bringt eine entsprechende Beschlussvorlage zur geplanten Bestellung von zwei Mitgliedern seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Bürgerschaftssitzung am 01.12.2021 ein.
Die Gründung der Gesellschaft ist nach § 77 Kommunalverfassung M-V bei der Rechtsaufsicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angezeigt worden. Die Wirksamkeit der möglichen Zustimmung der Bürgerschaft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ist beabsichtigt, das anteilige Stammkapital in Höhe von 10.000 EUR sowie den jährlichen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR mit der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 sowie der damit einhergehenden Mittelfristplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2025 zu ordnen.
Teilhaushalt: 15 – Zentrale Steuerung
Produkt: 62600
Bezeichnung: Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens
Investitionsmaßnahme Nr.: 15626002021
Bezeichnung: Gründung Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2022 |
78622000 - Auszahlungen für Finanzanlagen Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - Nichtbörsennotierte Anteile |
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10.000 EUR |
2022 |
54120000 / 74120000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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150.000 EUR |
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150.000 EUR |
2023 |
54120000 / 74120000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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150.000 EUR |
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150.000 EUR |
2024 |
54120000 / 74120000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
150.000 EUR |
|
150.000 EUR |
2025 |
54120000 / 74120000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
|
150.000 EUR |
|
150.000 EUR |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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420,5 kB
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Nov 18, 2021 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
- Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
- Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
- Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Nov 23, 2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
- Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
- Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
- Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Gebert (FDP) zur Vertagung der Beschlussvorlage 2021/BV/2701:
Dafür: |
8 |
Dagegen: |
1 |
Enthaltungen: |
1 |
- 19.20 Uhr – Herr Grümmer (B90/Die Grünen) verlässt die Sitzung. Somit sind noch 9 Mitglieder anwesend.
Nov 25, 2021 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Herr Dr. Winter formuliert zu Beginn die noch offene Frage zur Abgrenzung der Tätigkeiten der DIZ GmbH zu privaten Trägern als auch zum ZfE. Des Weiteren wird bezüglich der geplanten Finanzierung die Aufteilung zwischen der Universität Rostock, der HRO und der OSPA sowie zur Struktur der GmbH um Erläuterung gebeten.
Herr Beutel, Leiter der Zentralen Steuerung der HRO, legt zunächst die Motivation zur Gründung dar und beantwortet anschließend konkrete Fragen.
Das Land MV hat bereits 2018 festgelegt, dass es zwei Digitale Innovationszentren landesweit geben soll und laut einer Studie (Prognos) gebe es in der HRO den Markt und das Unternehmertum - durch die Universität seien gutes Klientel und Themen in den Ideenwerkstätten vorhanden. Die HRO sähe es als ihre Pflicht an, hierfür ein Bindeglied zu schaffen. Sollte dies nicht gelingen wird ein Abwandern des Personals befürchtet.
Herr Dr. Tamm, Kanzler der Universität Rostock, ergänzt, dass es einer Schnittstelle bedarf die Ideen aus der Gesellschaft zur Marktreife bringen kann. Die Universität will das Knowhow, die Technik und die Infrastruktur einbringen. Frau Wandt, SPD, ergänzt, dass ohne die DIZ GmbH dieses geistige Eigentum nicht auf die Straße käme.
Zur finanziellen Aufteilung erläutert Herr Dr. Tamm, dass die Miete durch die Universität eingebracht werden soll, um unter anderem eine Quersubvention auszuschließen. Auf die Frage nach der Angemessenheit der Miete stellt Herr Dr. Setzkorn klar, dass die genannten Mietkosten den IT-Support, Parkplätze, Reinigung, Lagerräume, Parkplätze, usw. bereits beinhalten.
Die personelle Aufstellung soll im weiteren Verlauf angepasst werden, zunächst ist vorgesehen, dass Herr Dr. Setzkorn übergangsweise die Geschäftsführung übernimmt.
Der Aufsichtsrat soll sich zusammensetzen aus zwei Mitgliedern aus der Uni, zwei Mitgliedern aus der HRO und einem Mitglied aus der OSPA.
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
- Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
- Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
- Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
7 |
|
|
|
Dagegen: |
1 |
|
Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
3 |
|
Abgelehnt |
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Dec 1, 2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
2. Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).
3. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
4. Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Beschluss Nr. 2021/BV/2701:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ GmbH) voraussichtlich zum 01.01.2022 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1).
2. Der Gesellschaftsvertrag der Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH (Anlage 2) wird mit der Änderung beschlossen, dass die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von 5 auf 10 erhöht wird, insbesondere § 8 (1) des Gesellschaftsvertrages ist entsprechend anzupassen.
3. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH.
4. Die Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausgestattet.
Anlagen:
1 Konzeptpapier (Stand 09.09.2021
2 Gesellschaftsvertrag (wird nach Fertigstellung beigefügt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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