Beschlussvorlage - 2021/BV/2561
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.09.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt; Rechts- und Vergabeamt; Finanzverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Empfehlung
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Oct 12, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Oct 14, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Oct 21, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 3, 2021
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Sachverhalt:
In der Straße Am Dorfteich gibt es eine Reihe von Stichstraßen, die sehr eng sind und zum Teil keine geeignete Wendeanlage aufweisen. Eine wirtschaftliche maschinelle Reinigung durch die Stadt ist in diesen Stichwegen nicht möglich. Der dementsprechende Hinweis in der Satzung, welcher das Straßenverzeichnis aufgenommen wird, dient der Konkretisierung.
Die Straßen Zum Zollamt und Am Wendebecken befinden sich in einem neu entstandenen Wohngebiet, sind gewidmet und werden in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Mit Abschluss der Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten in den Straßen Am Leuchtturm,
Georginenstraße und Georginenplatz, ist die Trennung zwischen Gehbahn und Fahrbahn entfallen. Die vorgenannten Straßen sind nunmehr als Fußgängerzonen gewidmet und werden, aufgrund der für Fußgängerzonen erhöhten Reinigungsanforderungen, in die Reinigungsklasse 3 eingestuft.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt: 54501 Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2022 |
54501 |
4.625.400 |
6.840.400 |
4.625.400 |
6.839.400 |
Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnishaushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 1000 EUR.
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
X |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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