Änderungsantrag - 2020/BV/0703-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2021
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 18, 2021
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Sep 29, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Sep 22, 2021
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt:
Die Anlage 1 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. In § 1 (4) wird die Frist zur Anmeldung von 40 Arbeitstagen auf 20 Arbeitstage reduziert.
(„Veranstaltungsräume sind grundsätzlich mindestens 20 40 Arbeitstage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin zu beantragen.“)
2. In § 2 (1) wird der erste Satz wie folgt geändert:
„Die Schulräume können auf Antrag an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock grundsätzlich für anerkannt gemeinnützige bzw. dem öffentlichen Interesse dienende Zwecke in der unterrichtsfreien Zeit zur Verfügung gestellt werden.“
3. In § 2 (1) wird der zweite Satz wie folgt geändert:
„Die Antragstellung kann online oder schriftlich erfolgen und muss den konkreten Nutzungszweck ausweisen.“
4. In § 3 (1) wird die Uhrzeit von 20:00 auf 22:00 Uhr geändert.
(„Die Schulräume werden werktags (Montag bis Freitag) nur bis 22:00 20:00 Uhr überlassen.“)
Sachverhalt:
Die Stadt hält mit den Schulräumen ein großes Potential bereit, welches neben den SBZs das Vereinsleben und andere Aktivitäten im jeweiligen Stadtteil bereichern kann.
Im Vergleich zur Errichtung neuer Vereinsräume oder zur Erweiterung der SBZs ist die flexible Bereitstellung von Schulräumen die deutlich kostengünstigere Variante.
Daher scheint es sinnvoll, die Nutzung der Schulräume zu erleichtern und die vorgeschlagenen drei Vereinfachungen für Vereine und andere Nutzer zu beschließen:
1. Anmeldefrist
40 Arbeitstage entsprechen einer Anmeldefrist von 8 Wochen. Viele Termine von Vereinen u.ä. Gruppen haben deutlich kürzere Planungszeiträume.
Angesichts zunehmend digitaler Verwaltungsvorgänge sollte eine Anmeldefrist von
20 Arbeitstagen / 4 Wochen ausreichen. Diese war in der alten Fassung auch vorgesehen (§ 5 (1)).
2. Berechtigung
Die bisherige Regelung, dass auch Initiativen, die noch nicht als gemeinnützig anerkannt sind, bei öffentlichem Interesse berücksichtigt sind, ist weiterhin sinnvoll.
3. Antragstellung
Es sollte auch eine Online-Antragstellung möglich sein, per Mail und perspektivisch über ein Online-Formular, das z.B. im Rahmen des Projekts smile city entwickelt werden könnte.
4. Uhrzeit
Bisher war die Nutzung bis 22 Uhr möglich (§ 3 (1) alt). Dies sollte weiterhin möglich sein,
zumal bis zum Ende der Nutzungszeit bereits das Schulgebäude verlassen sein muss
(s. § 5 (4)).