Beschlussvorlage - 2021/BV/2468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die im Interessenbekundungsverfahren ausgeschrie-bene Leistung “Durchführung der Jugendberufshilfe in Form des Jugendberatungspro-jektes “ZIG – Zukunft individuell gestalten” gemäß §1 und § 13 SGB VIII zur Weiterführung ab dem 01.09.2021 an den Träger der freien Jugendhilfe, Rostocker Freizeitzentrum e. V., zu vergeben. 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75, 79 und 80 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:
 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss 2021/AN/2250 vom 01.06.2021 des Jugendhilfeausschusses wurden die Projekte ZIG und ZIG plus, inkl. FemJa, dem Träger der freien Jugendhilfe, Lunte e. V., zum 19.03.2021 entzogen. Daraufhin erfolgte ein Interessenbekundungsverfahren zur Aus-schreibung des Projektes “ZIG – Zukunft individuell gestalten”. Am 06.07.2021 wurden die Rostocker Träger der freien Jugendhilfe über das Interessenbekundungsverfahren informiert und gebeten, ihr Interesse zu bekunden und eine Konzeptskizze bis zum 21.07.2021 einzureichen (Anlage 1).

 

Der Verwaltung wurde von einem Träger (Rostocker Freizeitzentrum e. V.) eine entspre-chende Konzeptskizze eingereicht.

 

Die Bewertung der Konzeptskizze erfolgte durch die Verwaltung entsprechend eines Kriterienkataloges (siehe Anlage 2) in einem anonymen und verschlüsselten Verfahren unter ausschließlich fachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung den Träger „Rostocker Freizeitzentrum e.V.“ mit dem Projekt „ZIG – Zukunft individuell gestalten“ vor, da dieser fachlich und fiskalisch allen Kriterien des Interessenbekundungsverfahrens entspricht.

 

Das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt sich an der Projektfinanzierung mit 49 %. Vorbe-haltlich dieser Beteiligung wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Förderung des Projektes mit 1,875 Feststellen, Honorar-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung des Projektes stellt sich ab 01.09.2021 wie folgt dar:

Gesamtkosten

48.109,01 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

23.573,41 EUR

Zuschuss HRO

                     24.535,59 EUR

davon Personalkosten

20.505,19 EUR

H/M/BK/SK

4.030,40 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Ein sich rechnerisch, gegenüber der Antragstellung ergebender Differenzbetrag in Höhe von 4.215,97 EUR liegt ursächlich an den geminderten Ausgaben für die Jahressonderzahlungen an die Mitarbeiter*innen. Gem. § 20 Abs. 4 ist die 1/12 Regelung anzuwenden. Das Besser-stellungsverbot gem. ANBest-P Nr. 1.3 ist nicht eingehalten. Damit verbunden mindern sich die sächlichen Ausgaben im Bereich der Verwaltungsgemeinkosten entsprechend.

 

Die Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

 

Produkt: 36301     Bezeichnung: Schul- und Jugendsozial-

                    arbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)               

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 2021

 36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

24.535,59 EUR

 

 

 2021

 36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

 24.535,59

 

 

 x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplans 2020/2021.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn  

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen