Beschlussvorlage - 2021/BV/2383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den aus der Anlage zu entnehmenden Pachtvertrag zur Übertragung des umfassenden Nutzungsrechtes an der Landstromanlage Warnemünde und betriebsnotwendiger Funktionsflächen mit der Rostock Port GmbH abzuschließen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Nr. 10 Hauptsatzung der Hanse- u. Universitätsstadt Rostock
 

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:

 

Auf Basis der Absichtserklärung zur gemeinsamen Förderung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Kreuzschifffahrt am Standort Rostock zwischen AIDA Cruises, Land Mecklenburg-Vorpommern, Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) und ROSTOCK PORT vom 11. September 2018, wird das wirtschaftliche Eigentum an der Landstromanlage zur Versorgung der Kreuzfahrtschiffe mit Landstrom (LSA) an den Betreiber der Kreuzfahrtterminals LP P7 und P8 in Warnemünde, die Rostock Port GmbH (RP), übertragen und deren Funktionsflächen verpachtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Betreibung der LSA durch die RP eigenständig erfolgen kann und alle Reedereien einen Ansprechpartner haben.

Die HRO hat die LSA mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und Eigenmitteln errichtet, erprobt und zertifiziert, sodass diese abschließend zur Betreibung im Regelbetrieb an die RP übertragen wird.

Dies erfolgt durch die einmalige Pachtzahlung für die LSA, die sich aus folgenden Positionen zusammensetzt:

 

- Eigenanteil der HRO in Höhe von 10 % an den schlussgerechneten förderfähigen und nicht förderfähigen Baunebenkosten und Baukosten (Fremdleistungen)

- 100% der Eigenleistungen für die Vorbereitung, Planung und Ausführung der Maßnahme 

- Eigenkapitalverzinsung für die Vorfinanzierung des  Eigenanteils in Höhe von 10 % schlussgerechneten förderfähigen und nicht förderfähigen Baunebenkosten und Baukosten sowie der aktivierten Eigenleistungen, die der HRO für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme entstanden sind.

 

Des Weiteren wird der Grund und Boden, auf dem die Landstromanlage (Funktionsfläche) steht, von der HRO an die RP gegen eine jährliche Zahlung eines Pachtzinses verpachtet. Die Pacht ist jeweils am 30.06. für das laufende Pachtjahr nach Rechnungslegung zu zahlen.

Ferner wird RP zum Betrieb der LSA ein Leitungsrecht auf dem Grund und Boden des LP P8a – P9 eingeräumt.

Die Laufzeit des Pachtvertrages endet mit regulärem Ende des Vertrages über das Kreuzfahrtterminal Warnemünde vom 23.05.2002/07.08.2003 nebst Nachträgen; frühestens am 31.12.2040.

Das Einvernehmen des Fördermittelgebers, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wurde hierzu hergestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 83

Produkt: 54802   Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau-BgA

Investitionsmaßnahme Nr.: 8354802201900101/5      

Bezeichnung: Landstromanlage in Warnemünde

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2021

68400000.46111000 Einzahlungen aus immateriellen Vermögensgegen-ständen

 

 

1.819.733,78

 

2021

44110020.64110020

Mieten und Pachten (anteilig 3 Monate)

4.037,46

 

 

 

2022 ff.

44110020.64110020

Mieten und Pachten

16.149,83

 

 

 

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.07.2021 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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29.07.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.08.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen