Beschlussvorlage - 2021/BV/2383
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Rostock Port GmbH zur Übertragung des umfassenden Nutzungsrechtes an der Landstromanlage Warnemünde und betriebsnotwendiger Funktionsflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.07.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Rechts- und Vergabeamt; Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Liegenschafts- und Vergabeausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
29.07.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
29.07.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
03.08.2021
|
Sachverhalt:
Auf Basis der Absichtserklärung zur gemeinsamen Förderung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Kreuzschifffahrt am Standort Rostock zwischen AIDA Cruises, Land Mecklenburg-Vorpommern, Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) und ROSTOCK PORT vom 11. September 2018, wird das wirtschaftliche Eigentum an der Landstromanlage zur Versorgung der Kreuzfahrtschiffe mit Landstrom (LSA) an den Betreiber der Kreuzfahrtterminals LP P7 und P8 in Warnemünde, die Rostock Port GmbH (RP), übertragen und deren Funktionsflächen verpachtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Betreibung der LSA durch die RP eigenständig erfolgen kann und alle Reedereien einen Ansprechpartner haben.
Die HRO hat die LSA mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und Eigenmitteln errichtet, erprobt und zertifiziert, sodass diese abschließend zur Betreibung im Regelbetrieb an die RP übertragen wird.
Dies erfolgt durch die einmalige Pachtzahlung für die LSA, die sich aus folgenden Positionen zusammensetzt:
- Eigenanteil der HRO in Höhe von 10 % an den schlussgerechneten förderfähigen und nicht förderfähigen Baunebenkosten und Baukosten (Fremdleistungen)
- 100% der Eigenleistungen für die Vorbereitung, Planung und Ausführung der Maßnahme
- Eigenkapitalverzinsung für die Vorfinanzierung des Eigenanteils in Höhe von 10 % schlussgerechneten förderfähigen und nicht förderfähigen Baunebenkosten und Baukosten sowie der aktivierten Eigenleistungen, die der HRO für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme entstanden sind.
Des Weiteren wird der Grund und Boden, auf dem die Landstromanlage (Funktionsfläche) steht, von der HRO an die RP gegen eine jährliche Zahlung eines Pachtzinses verpachtet. Die Pacht ist jeweils am 30.06. für das laufende Pachtjahr nach Rechnungslegung zu zahlen.
Die Laufzeit des Pachtvertrages endet mit regulärem Ende des Vertrages über das Kreuzfahrtterminal Warnemünde vom 23.05.2002/07.08.2003 nebst Nachträgen; frühestens am 31.12.2040.
Das Einvernehmen des Fördermittelgebers, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wurde hierzu hergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 83
Produkt: 54802 Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau-BgA
Investitionsmaßnahme Nr.: 8354802201900101/5
Bezeichnung: Landstromanlage in Warnemünde
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
|
Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2021 |
68400000.46111000 Einzahlungen aus immateriellen Vermögensgegen-ständen |
|
|
1.819.733,78 |
|
2021 |
44110020.64110020 Mieten und Pachten (anteilig 3 Monate) |
4.037,46 |
|
|
|
2022 ff. |
44110020.64110020 Mieten und Pachten |
16.149,83 |
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
238,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
465,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
451,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
512,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|