Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2021/AM/2299

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Anliegen:

Mit Bürgerschaftsbeschluss 2016/BV/2064 hat die Bürgerschaft die Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) zur Umsetzung des Wärmecontractings im Konzern der WIRO beschlossen.

Im o.g. Beschluss wurde der Oberbürgermeister unter Punkt 5 federführend beauftragt, unter Mitarbeit der Stadtwerke und der WIRO eine Konzeption zu erarbeiten, die die zukünftigen Entwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt untersucht und darauf aufbauend eine strategische Beteiligung der Stadtwerke und der Hansestadt Rostock an dieser Gesellschaft ermöglichen soll. Dieses Konzept sollte bis Januar 2017 der Bürgerschaft vorgelegt werden, wurde aber nach unserer Kenntnis bisher nicht vorgelegt.

 

Mit der Gründung der WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der WIRO, hat die WIRO dem Gesellschafter als eines von drei Gründungszielen eine „Verbesserung der Ökobilanz der Hansestadt Rostock“ zugesagt und ihre gesellschaftliche Verpflichtung zum Klimaschutz herausgestellt.

Die Bürgerschaft hat im o.g. Beschluss außerdem bekräftigt, dass:

- die Arbeit der Gesellschaft (WIR) sich an den Klimaschutzleitzielen ausrichten soll
- durch die Betätigung der Gesellschaft (WIR) die Fernwärmeversorgung in Rostock nicht gefährdet oder zurückgedrängt bzw. ein ökologisch bzw. ökonomisch sinnvoller Ausbau nicht behindert werden darf.

 

Weiterhin hat sich die Bürgerschaft wiederholt für eine ambitionierte Reduktion der Treibhausgasemissionen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgesprochen und mit BV 2020/AN/1447 die Erreichung der Klimaneutralität für die Stadtverwaltung sowie kommunale Unternehmen beschlossen. Aus obigem sowie den Ausführungen in der Informationsvorlage 2021/IV/2143 Klimaneutralität 2035 zu den Maßnahmen der WIR ergeben sich folgende Fragen:

 

I. Fragen zum Beteiligungskonzept:

1.     Wurde die in Anlage 9 zum 2016/BV/2064 geforderte Absichtserklärung zur Kooperation und einer strategisch-gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zwischen WIRO und Stadtwerke unterschrieben und haben die vereinbarten Verhandlungsgespräche zwischen der WIRO / WIR und den Stadtwerken stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.     Warum sind noch keine Ergebnisse der zu erstellenden Konzeption zur Untersuchung der zukünftigen Entwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt für die Ausrichtung der strategischen Beteiligung der Stadtwerke an der WIR bekannt? Im Änderungsantrag 2016/BV/2064-02 (ÄÄ) ist festgelegt, dass das Konzept der Bürgerschaft bis 30.11.2016 vorgelegt werden soll? Welche Aussagen trifft das Konzept zu den beschlossenen Zielen?

 

3.    Welche Verwaltungseinheit ist federführend für die Umsetzung der Beschlüsse von 2016 zuständig. Zu welchen Terminen hat sich die Arbeitsgruppe getroffen?

 

4.   Warum wurde die Bürgerschaft nicht bzw. nicht regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten informiert, obwohl der Termin zur Vorlage des Konzeptes seit Jahren überfällig ist? 

 

II. Fragen zur Wärmeversorgung bei Neubauvorhaben der WIRO:
 

1. Für welche Neubauvorhaben der Jahre 2017- 2022 einschließlich der Vorhaben Werftdreieck, Thierfelder und Möllner Str. ist ein Anschluss an die Fernwärme (FW) und der Wärmebezug für die Grundversorgung mit FW geplant? (Beantwortung bitte detailliert für jedes Vorhaben)

 

2.    Sofern keine Grundversorgung mit FW vorgesehen ist:

 

- warum wurde/wird keine FW-Grundversorgung realisiert?
- wurden die gemäß der Fernwärmesatzung erforderlichen Befreiungen von der FW-Anschluss- und Benutzungspflicht beantragt?

     - wie erfolgt die Wärmeversorgung stattdessen? Wie wird sie finanziert und refinanziert?

 

III. Fragen zu gas- oder ölbefeuerten Heizungsanlagen, die in Bestandsobjekten ausgetauscht wurden:


1.   Wie viele Anlagen wurden seit 2017 aufgrund von Modernisierungen der Heizungsanlage erneuert und wie viele gas- oder ölbefeuerte Anlagen sind noch zu erneuern?

2.   Wie viele wurden auf Gas, wie viele auf FW, wie viele auf erneuerbare Energien umgestellt?

3.   Auf welchen Energieträger sollen die noch zu erneuernden Anlagen umgestellt werden?

4.   Wenn bei der Umstellung Gas als Energieträger zum Einsatz kam bzw. kommen soll, welche Gründe verhinderten / verhindern eine Umstellung auf FW bzw. erneuerbare Energien?

5.   Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der SWRAG vor einer geplanten Sanierungsmaßnahme, um ggf. rechtzeitig eine FW-Versorgung vor Ort zu gewährleisten?

 

IV. Fragen zu Wärmepreisen für den Endkunden, deren Vorteil u.a. als Begründung für das contracting angeführt wurde:

 

1.    Wie gestaltet sich aktuell die Differenz des Wärmepreises zwischen FW und Gasversorgung und wie wird sich diese bis 2026 unter Einbeziehung der CO2-Bepreisung entwickeln?

2.    Wie sieht der Wärmepreisvergleich zwischen FW und Objekten/Planungen mit regenerativer Wärmeversorgung ohne die Einbeziehung erhaltener/beantragter Fördermittel für die Anlagen aus?

 

 

V. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die WIR zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses BV 2020/AN/1447 ergriffen?

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  Stephan Porst                          Andreas Engelmann                             Uwe Flachsmeyer

 

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