Beschlussvorlage - 2021/BV/1950
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von einer Geldzuwendung/Spende vom 24.06.2020 in Höhe von 5.000 EUR im Konservatorium
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.03.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 21, 2021
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Sachverhalt:
Das Konservatorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 24.06.2020 von der SCHLIE – STIFTUNG, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 5.000 EUR für das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JeKi – Unterprojektes Rokis (Rostocker Kinder singen).
Für diese Spende liegt die vom Spender unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ im Konservatorium vor.
Die Verwendung erfolgt unmittelbar gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,00 EUR durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 44
Produkt: 26301 Bezeichnung: Konservatorium
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2020 |
37991000 / sonstige Verbindlichkeiten - Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V |
5.000 EUR |
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2020 |
69940000 / Konservatorium, Musikschule durchlaufende Gelder - Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V |
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5.000 EUR |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
X |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben