Beschlussvorlage - 2020/BV/1526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die För-derung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 63.637,73 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 62.885,26 Euro, vorbehalt-lich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“  und den fachlichen Standards  für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Der Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. ist mit seinem Angebot „Jugend zur See“ fester Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext offener sozialpädagogischer Arbeit und stellt die einzige Anlaufstätte für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Warnemünde. Schwerpunkte der Arbeit sind u. a., über spielerische und maritime Inhalte, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist die gegenseitige Rücksichtnahme und die Verbundenheit zur Heimatstadt Rostock zu fördern.

 

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Projekt wird für 0,875 Feststellen sowie Miete, Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Die Gesamtfinanzierung 2020 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

79.405,65 EUR

Eigenmittel

15.767,92 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

63.637,73 EUR

davon Personalkosten

39.037,73 EUR

H/M/BK/SK

24.600,00 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 19,86 %.

 

Die Gesamtfinanzierung 2021 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

73.164,68 EUR

Eigenmittel

10.279,42 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

62.885,26 EUR

davon Personalkosten

38.730,26 EUR

H/M/BK/SK

24.155,00 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 14,05 %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                  Bezeichnung: Jugendarbeit ( §§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/ Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

63.637,73 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

63.637,73 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

62.885,26 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

62.885,26 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung
 


Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung      

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen