Beschlussvorlage - 2020/BV/1522
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring e. V. - "Jugendpolitische Dachverbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die institutionelle Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. (RSjR e. V.) für die Maßnahme „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V.“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020– 31.12.2020 in Höhe von 49.592,54 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 92.192,37 EUR, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, welches die Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen dabei unterstützt, ihre Jugendarbeit selbst zu organisieren und zu verant-worten. Durch diese Arbeit sollen junge Menschen dabei unterstützt, beraten und begleitet werden, ihre Anliegen und Interessen zu artikulieren. Der RSjR e. V. setzt sich als Dachverband von derzeit 24 Mitgliedsorganisationen für günstige Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen in Rostock ein. Dies wird durch intensive jugendpo-litische Lobbyarbeit, konkrete Angebote von Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Ju-gendliche sowie Gremienarbeit geleistet.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 1 Feststelle, Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
50.672,54 EUR |
Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge |
1.080,00 EUR |
Sonstige Einnahmen |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
49.592,54 EUR |
davon Personalkosten |
30.744,01 EUR |
H/M/BK/SK |
18.848,53 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,13 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 97,87 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwal-tungskosten erfolgt in Höhe von maximal 3 % des geförderten Personalkostenzuschusses.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
94.972,37 EUR |
Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge |
1.080,00 EUR |
Sonstige Einnahmen |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
92.192,37 EUR |
davon Personalkosten |
73.081,84 EUR |
H/M/BK/SK |
19.110,53 EUR |
Differenz |
1.700,00 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz steht ursächlich im Zusammenhang mit zu hoch beantragten sächlichen Ausgaben in einzelnen Ausgabepositionen.
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,14 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 97,07 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt und der Differenzbetrag beläuft sich auf 1,79 %. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von maximal 3 % des geförderten Personalkostenzuschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
49.592,54 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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49.592,54 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
92.192,37 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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92.192,37 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben