Beschlussvorlage - 2020/BV/1516
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 13 und 14 SGB VIII - AFW-Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH - "You:Act"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers AFW - Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH für das Projekt „You:Act“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 320.559,72 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung und für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 in Höhe von 382.097,14 EUR, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozial-pädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Projekt „You:Act“ wird jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren im Rahmen der Jugendberufshilfe ein sozialpädagogisches Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot bereitgestellt. Das Projekt bietet unter Berücksichtigung der Interessen und Fähigkeiten eine intensive, individuelle Begleitung und Unterstützung für junge Menschen an. Ziel ist die schrittweise Erlangung der beruflichen Reife und daran anknüpfend, eine Integration in Ausbildung oder Beruf.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 6 Feststellen sowie auf Honorar-, Miet-, Betriebsneben- und Sachkosten.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-Cov-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Ände-rungen der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen sowie Minderausgaben - Projektschließung, aufgezeigt.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
327.977,81 EUR |
Eigenmittel |
7.418,09 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
320.559,72 EUR |
davon Personalkosten |
209.606,00 EUR |
H/M/BK/SK |
110.0953,72 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,26 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,74 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die Förderung der Hanse- Universitätsstadt Rostock stellt sich für das HH 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
391.227,19 EUR |
Eigenmittel |
9.130,05 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
382.097,14 EUR |
davon Personalkosten |
262.971,52 EUR |
H/M/BK/SK |
119.125,62 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz zum Vorjahr ergibt sich aufgrund von Personalwechseln im Projekt und die nicht zeitgleiche Nachbesetzung.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3% der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,33 % und Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,67 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit
(§§13,14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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320.559,72 EUR |
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2020 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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320.559,72 EUR |
2021 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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382.097,14 EUR |
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2021 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von HRO |
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382.097,14 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben