Beschlussvorlage - 2020/BV/1505
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH - Stadtteil- und Begegnungszentrum "Haus 12" mit dem Jugendzentrum "Schiene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers Gemeinnützigte Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH für das Projekt „Begegnungszentrum "Haus 12" mit dem Jugendzentrum "Schiene“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 232.083,42 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 239.161,57 Euro vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universi-tätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Nationalität in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln. Die sozialpädagogische Arbeit hat zum Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie Bewohner*innen des Sozialraums anzusprechen, ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kom-munikation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Ent-wicklung zu unterstützen.
Das Stadtteil-und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“ bietet gute Bedingungen für die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum Schmarl.
Das Projekt wird mit 2,0 Feststellen im Stadtteil- und Begegnungszentrum sowie Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit und 3,0 Feststellen Jugendsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grund-lage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
248.101,12 EUR |
Eigenmittel |
16.017,70 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss der HRO |
232.083,42 EUR |
davon Personalkosten |
113.837,30 EUR |
H/M/BK/SK |
118.246,12 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 6,46 %.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Per-sonalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
266.641,57 EUR |
Eigenmittel |
24.280,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss der HRO |
239.161,57EUR |
davon Personalkosten |
118.081,72 EUR |
H/M/BK/SK |
121.079,85 EUR |
Differenz |
3.200,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 9,11 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Per-sonalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Da die beantragten Verwaltungskosten nicht in voller Höhe als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden, reduziert sich die Gesamtfinan-zierung um 3.200,00 Euro. Daraus ergeben sich für das Haushaltsjahr 2021 zuwen-dungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 263.441,57 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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232.083,42 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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232.083,42 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
239.161,57 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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|
239.161,57 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben