Beschlussvorlage - 2020/BV/1495
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen im Teilhaushalt 45 in Umsetzung des Bügerschaftsbeschlusses 2020/BV/1139 - Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft, Punkt 3, Belebung der Innenstadt und weiterer Stadtteile durch zahlreiche Veranstaltungsangebote
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Oct 29, 2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 3, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen im Teilhaushalt 45, Produkt 28100.54190020/74190020 und 28100.56290010/76290010 Kultur, für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 499.000 EUR. Die Mittel werden für übertragbar erklärt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/-Auszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen / -auszahlungen im TH 62, Produktkonto 11402.52311020
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 bekräftigte die Bürgerschaft ihr Anliegen, die regionale Wirtschaft zu stärken sowie die Innenstadt und urbane Zentren weiterer Stadtteile zu beleben. Durch zusätzliche Aufträge an die Veranstaltungsbranche soll die Maßnahme Künstlerinnen und Künstlern, Veranstaltungstechnikern, Mediengestaltern etc. zugutekommen.
Die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt und weiterer Stadtteile soll erhöht und damit der lokale Handel und die Belebung der Stadträume gefördert werden. Es ist beabsichtigt, der Großmarkt GmbH im Rahmen eines Generalvertrages einen Großteil der Mittel für die Entwicklung und Umsetzung eines dauerhaften, nachhaltigen, pandemiegerechten Veranstaltungskonzeptes zu übertragen.
Die Großmarkt GmbH soll mögliche Veranstaltungsflächen entwickeln, Abstimmungen mit allen Beteiligten vornehmen und möglichst viele Teilaufträge an Veranstaltungsagenturen, Künstler etc. erteilen.
Darüber hinaus sind Kleinveranstaltungen sowie Förderungen bei der temporären Nutzung von Räumlichkeiten durch Künstler und Vereine vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
überplanmäßig
Teilhaushalt 45
Ergebnishaushalt -in EUR-
Nr. gemäß 4 (12) i.V. m.§ 2(1) GemHVO-Doppik |
Bezeichnung |
Gesamt- ermächtigung |
verfügbar |
Zu bewilligender Mehrbedarf |
10
|
Summe der Erträge |
532.200 |
66.218,22 |
|
19 |
Summe der Aufwendungen |
4.456.379,27 |
944.135,30 |
499.000,00 |
25 |
Jahresergebnis |
3.924.179,27 |
- 877.917,08 |
|
Finanzhaushalt -in EUR-
Nr. gemäß § 4 (12) i.V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
verfügbar |
Zu bewilligender Mehrbedarf |
9 |
Summe der lauf. Einzahlungen |
1.234.100 |
767.516,67 |
|
17 |
Summe der lauf. Auszahlungen |
4.456.419,44 |
929.079,15 |
499.000,00 |
18 |
Saldo der lauf. Ein- und Auszahlungen |
3.222.319,44 |
- 161.562,48 |
|
- Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen / -auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 bestätigte die Bürgerschaft u.a. den Punkt 3 im Maßnahmepaket zugunsten der Veranstaltungsbranche, so dass die Maßnahmen über Aufträge an Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungstechnikern, Mediengestalter etc. zugutekommen sollen. Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt und der Stadtteile sollen erhöht werden, um den lokalen Handel und die Belebung der Stadträume zu fördern.
b) Unvorhersehbarkeit
Gerade die Veranstaltungsbranche hat während der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Mit der zeitnahen Organisation von Veranstaltungen im Innenstadtbereich sollen möglichst dauerhafte Veranstaltungsformate entwickelt und erprobt werden.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 war das Maßnahmepaket in Folge der Corona-Pandemie nicht absehbar. Folglich konnten diesbezüglich auch noch keine damit in Zusammenhang stehenden höheren Haushaltsansätze veranschlagt werden.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
Eine Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 45 ist nicht möglich.
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von
499.000 EUR
Teilhaushalt: 62 – Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Produkt: 11402 Bezeichnung: Liegenschaften
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Produktsachkonto |
11402.52311020 |
11402.72311020 |
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Bezeichnung |
Unterhaltung der Grundstücke- Baufreimachung für den Wohnungsbau |
Unterhaltung der Grundstücke- Baufreimachung für den Wohnungsbau |
|
Ansatz |
|
2.636.300,00 |
2.636.300,00 |
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
160.000,00 |
160.000,00 |
AO |
- |
43.795,81 |
43.795,81 |
Aufträge |
- |
15.161,50 |
15.161,50 |
Bereitgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
0,00 |
Noch verfügbar |
- |
2.417.342,69 |
2.417.342,69 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
499.000,00 |
499.000,00 |
Begründung der Deckung
Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 war beabsichtigt, die Flächen der Gartenanlagen bis Ende 2021 zu beräumen und danach für den sich anschließenden Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Durch Verzögerungen bei der Baulandentwicklung (B-Planverfahren) und die verstärkte Beachtung naturschutzrechtlicher Belange verschieben sich die Aufwendungen größtenteils in die Folgejahre und können somit als Deckung bereitgestellt werden.

Nov 3, 2020 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger
Aufwendungen / Auszahlungen im Teilhaushalt 45, Produkt 28100.54190020/74190020 und 28100.56290010/76290010 Kultur, für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 499.000 EUR.
Die Mittel werden für übertragbar erklärt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/-Auszahlungen werden gedeckt durch
Minderaufwendungen / -auszahlungen im TH 62, Produktkonto 11402.52311020
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
- |
|
Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
- |
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Abgelehnt |
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