Beschlussvorlage - 2020/BV/1483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 240.986,80 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 256.440,67 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.

 

Das Stadtteil- und Begegnungszentrum ist ein fester Bestandteil und etablierter Treff-punkt für eine Vielzahl von Bürger*innen im Stadtteil Evershagen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen verstärkt im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Die Einrichtung arbeitet eng mit dem Jugendclub „Pablo Neruda“ zusammen. Durch die Kooperationsvereinbarung mit dem Träger Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. und seinem Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ soll die Zusammenarbeit im Sozialraum Evershagen intensiviert werden, so dass die Aufgabenstellungen bedarfsorientiert erfüllt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aktivierung und Beteiligung verschiedener Generationen mit unterschiedlichem soziokulturellem und ethnischem Hintergrund.  

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum wird für 2,5 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1,0 Feststelle Jugendsozialarbeit und 3,0 Feststellen Schulsozial-arbeit aus dem Landesprogramm Schulsozialarbeit und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ geför-dert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleich-stellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umset-zung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Perso-nalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

279.916,50 EUR

Eigenmittel

38.929,70 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

240.986,80 EUR

davon Personalkosten

132.603,08 EUR

H/M/BK/SK

108.383,72 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt  13,91 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

295.810,41 EUR

Eigenmittel

39.369,74 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

256.440,67 EUR

davon Personalkosten

143.879,26 EUR

H/M/BK/SK

112.561,41 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 13,31  %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  aner-kannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Evershagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                      Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

240.986,80 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

240.986,80 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

256.440,67 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

256.440,67 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung


Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen