Beschlussvorlage - 2020/BV/1482
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - IN VIA Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 303.139,63 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 304.146,52 Euro, vor-behaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Ausgehend von den Bedürfnissen und unterschiedlichen Lebenssituationen im Sozialraum ist das Stadtteil- und Begegnungszentrum ein Ort der Begegnung und der Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialer, religiöser, weltanschaulicher und kultureller Herkunft. Im Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Lütten-Klein werden zahlreiche niedrigschwellige, zielgruppenspezifische und -übergreifende Angebote und Freizeitmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, vorgehalten. Jugendliche im Übergang von Schule in das Berufsleben bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums. Die Einrichtung mit ihren Angeboten und Treffpunktmöglichkeiten bietet einen Rahmen für vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten aber auch für sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Unterstützung.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Lütten-Klein wird für 2,375 Feststellen sowie Miete, Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 3,75 Feststellen Schul-sozialarbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förder-phase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpom-mern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den geson-derten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
327.178,63 EUR |
Eigenmittel |
24.039,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
303.139,63 EUR |
davon Personalkosten |
152.818,66 EUR |
H/M/BK/SK |
150.320,97 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 7,35 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
345.606,52 EUR |
Eigenmittel |
41.460,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
304.146,52 EUR |
davon Personalkosten |
161.492,71 EUR |
H/M/BK/SK |
142.653,81 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig anerkannt. Der För-dervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lütten-Klein, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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303.139,63 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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303.139,63 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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304.146,52 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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304.146,52 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben