Änderungsantrag - 2020/AN/1264-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände des Flughafens Rostock-Laage (Air-Technology-Innovation-Park Rostock-Laage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.09.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Beschlussvorschlag:
Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Prüfung der Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft abzuwägen und zu veranlassen.
Die Prüfung soll unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
- Klärung der finanziellen Aufwendungen für die Gründung der Gesellschaft
- Wer soll den Park betreiben?
- Aufzeigen der Zukunfts- und Tragfähigkeit im Hinblick auf strukturelles Wachstum und
finanzielles Risiko der neu zu gründenden Gesellschaft
- Flächenbedarf und Flächenbereitstellung
- Fördermitteleinwerbung
- Zeitschiene
- Suche nach möglichen langfristigen Ansiedlungspartnern
- Klärung der Gesellschafterfrage: Wer soll Gesellschafter mit wie vielen Anteilen werden ?
Sachverhalt:
Bevor die mögliche Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft beschlossen werden sollte, müssen notwendige Basisfakten, wie z. B. strukturelle, finanzielle, wirtschaftlich zukunftsfähige Punkte eruiert und abgewogen werden.
