Änderungsantrag - 2020/AN/1085-02 (ÄA)
Andrea Krönert (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Frühzeitiges Beraten von Bauvoranfragen für ein Einvernehmen der Gemeinde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Sep 8, 2020
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ungeändert beschlossen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Genehmigung des Bauantrages im zuständigen Ortsbeirat beraten zu lassen, ggf. muss die Hauptsatzung bzw. die Satzung der Ortsbeiräte diesbezüglich geändert werden.
Das gleiche gilt für alle Bauvorhaben, die im Gestaltungsbeirat beraten werden.
