Beschlussvorlage - 2020/BV/1215
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von einer Sachzuwendung mit einem Einzelwert von über EUR 1.000,00 an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 6.707,42
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.08.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock hat eine Sachzuwendung von der Winfried-Gerhardt-Stiftung in Form von 4 Ruhe- und Pflegesesseln „Relax“ über insgesamt EUR 6.707,42 erhalten. Diese Sessel sollen auf der Neonatologie für die ‚Känguruh-Pflege‘ Frühgeborener eingesetzt werden.
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Die „Erklärung über die Hingabe einer Sachzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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