Beschlussvorlage - 2020/BV/1210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 4.150,00 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

bereits gefasste Beschlüsse:

-
 

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Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.05.2020 bis 30.06.2020 Spenden über insgesamt
EUR 4.150,00 mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 


Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.

Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 4.150,00.
 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.09.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen