Stellungnahme - 2020/AN/1049-02 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Modellvorhaben "Warnowquartier"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.08.2020
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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BUGA-Ausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 5, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Aug 12, 2020
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- ersetzt Stellungnahme Nr. 2020/AN/1049-01 (SN) -
Sachverhalt:
Dem Antrag kann gefolgt werden.
Der Bundesfördermittelgeber sieht die durch die Bürgerschaft gewollten Erweiterungsansätze, hinsichtlich neuer energetischer Quartiersversorgung und neuer Mobilitäten grundsätzlich positiv. Allerdings ergeben sich nach vertiefenden Gesprächen mit dem Bundesfördermittelgeber auf Grund der spezifischen Fördermechanismen des Fördermittelgebers und des komplizierten Zusammenhangs zwischen mehreren Häusern der Bundes- und Landesebene, sehr umständliche Förderverfahren. Insbesondere dann, wenn ggf. dritte Empfänger beteiligt werden sollen. Der Bund weist darauf hin, dass weitere Arbeitsschritte erforderlich werden. Daraus resultiert ein weiterer zeitintensiver Abstimmungsprozess mit dem Bund sowie dem Land. Zeit, die wir nicht haben, wenn wir bis 2026, bzw. mit den ersten Projekten bereits 2025 fertig sein wollen.
In Verbindung von BUGA und Modellvorhaben hat Rostock die einmalige Chance, eine vorbildliche Stadtentwicklung anzustoßen, die unter normalen Umständen nicht anzustoßen wäre.
Der ursprüngliche Antrag hat nur die Errichtung von Theaterwerkstätten und eines Mehrgenerationenhauses sowie eine anteilige Erschließungsförderung vorgesehen. Die Verwaltung würde auf Basis des Ursprungsantrags das Förderprojekt “Modellvorhaben Warnowquartier” weiter bearbeiten.
Mit den kombinierten Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von insg. 32,5 Mio. Euro, hat Rostock einen Grundstock, auf dessen Basis das Warnowquartier nach 2026 ggf. mit anderen Mitteln zu einem echten Modellquartier transformiert werden kann.
Aus diesem Grunde ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Verfahren an dieser Stelle nicht zu verkomplizieren und den Hinweisen des Bundesfördermittelgebers zu folgen.
Mit Annahme des Antrages wird diesen Hinweisen entsprochen.
Der BUGA-Ausschuss wurde über das angedachte Vorgehen der Verwaltung informiert.
Dort traf die Empfehlung auf eine Mehrheit.