Beschlussvorlage - 2020/BV/1065
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Digitalisierung und IT
- Beteiligt:
- Hauptamt; Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsendet
- die Leiterin/den Leiter des Amtes für Digitalisierung und IT als 1. Vertretung und
- eine Teamleiterin/einen Teamleiter des Fachbereiches Modernisierung/Digitalisierung und Projekt E-Akte als 2. Vertretung
für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“.
Sachverhalt:
Am 09.03.2011 hat die Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.
Nach § 156 KV M-V vertritt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung.
Gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V kann die Verbandssatzung vorsehen, dass die
Vertretungskörperschaft (Bürgerschaft) anstelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters die fachlich zuständige Dezernentin/den fachlich zuständigen Dezernenten oder die Amtsleiterin/den Amtsleiter zur Vertreterin/zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.
§ 7 Abs. 1 der Verbandssatzung bestimmt, dass das Verbandsmitglied sich durch Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat in der Verbandsversammlung vertreten lassen kann.
