Änderungsantrag - 2020/AN/0972-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.06.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fachbereich Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jun 11, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 17, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
„Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragt den Oberbürger-meister zu prüfen, ob für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß Sondernutzungs-satzung erhoben werden können.
Sachverhalt:
Paragraph 11 Punkt 3 der Sondernutzungssatzung der HRO besagt, dass die HRO eine ermäßigte Gebühr festsetzen oder von der Festsetzung ganz absehen kann, wenn eine Gebührenermäßigung aus Billigkeitsgründen, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, angebracht erscheint. Das Gleiche gilt bei Sondernutzungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen.“
Um Gastronomen und Händler in der durch die Corona-Pandemie schwierigen wirtschaftlichen Situation zu entlasten, soll geprüft werden, ob für den Zeitraum vom
01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenauslagen verzichtet werden kann. Bereits im Voraus geleistete Gebühren könnten erstattet werden.
