Beschlussvorlage - 2020/BV/1026
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses Nr. 2019/BV/0412 zur Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle West der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Amtsperiode 01.02.2016 - 31.01.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.05.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechts- und Vergabeamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 17, 2020
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Beschlussvorschriften:
§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)
bereits gefasste Beschlüsse: 2019/BV/0412
Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. 2019/BV/0412 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 06.11.2019 Herrn Stefan Haase als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle West für die Amtsperiode 01.02.2016 – 31.01.2021 gewählt. Das Amtsgericht Rostock hat eine Verpflichtung von Herrn Haase mit Hinweis auf § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) für den o. g. Zeitraum abgelehnt. Hiernach werden Schiedspersonen auf fünf Jahre gewählt.
Am 01.02.2021 beginnt nunmehr für ehrenamtlich tätige Schiedspersonen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine neue Amtsperiode. Diese dauert bis zum 31.01.2026. Für die neue Amtsperiode erfolgte am 23. Mai 2020 eine Ausschreibung zur Suche nach Schiedspersonen, da mehrere gegenwärtig amtierende Schiedspersonen ihre Tätigkeit zum 31.01.2021 beenden. Die neuen Schiedspersonen sollen nach entsprechender Auswahlentscheidung im Herbst 2020 der Bürgerschaft zur Wahl vorgeschlagen werden.
Um nunmehr dem Hinweis des Amtsgerichts Rostock Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, Herrn Haase erneut mit den im Herbst 2020 zu wählenden Schiedspersonen der Bürgerschaft zur Wahl vorzuschlagen. Damit ist gewährleistet, dass Herr Haase ebenfalls im Zeitraum der Amtsperiode vom 01.02.2021 – 31.01.2026 als ehrenamtliche Schiedsperson tätig ist.
Voraussetzung für die Neuwahl von Herrn Haase ist die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2019/BV/0412.
