Antrag - 2020/AN/1013
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)
Abschluss von Vergleichen mit Kindertagespfleger*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.05.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fachbereich Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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May 26, 2020
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Jun 23, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Jun 9, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 12, 2020
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Sachverhalt:
In Rostock haben zahlreiche Kindertagespflegepersonen Einspruch gegen Abrechnungen der Stadt eingelegt. Alle Einsprüche wurden bis zu einer Entscheidung des OVG Greifswald ruhend gestellt.
Am 03.12.2019 hat das OVG Greifswald ein richtungsweisendes Urteil für ganz MV gefällt, das die Position der Kindertagespfleger*innen bestätigt. Seit 04.05.2020 liegt die schriftliche Begründung vor.
Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten sowie zur Eindämmung von Kosten für die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollten mit den Kindertagespflegepersonen
Vergleiche für die Vergangenheit geschlossen werden.
Die Stadt Rostock ist rechtlich verpflichtet neue Bescheide auszustellen, die eine verbesserte Finanzierung beinhalten. Die rückwirkende Geltendmachung von Ansprüchen (ab 2014) wurde durch das OVG Greifswald für zulässig erklärt. Die Jugendämter waren, entgegen der bisherigen Auffassung des Sozialsenators, des Weiteren für den Ausgleich nicht gezahlter Elternbeiträge zuständig (bis 31.12.2019, danach Elternbeitragsfreiheit), so dass auch diese Gelder an die Kindertagespflegepersonen zu zahlen sind.
Das Urteil des OVG Greifswald ist uneingeschränkt auf die Rostocker Kindertagespflege anzuwenden, deren Klage lediglich aus Zeitgründen am 03.12.2019 nicht mit verhandelt wurde. Von daher sollten Vergleiche zügig abgeschlossen werden.
Das Urteil des OVG Greifswald enthält zusammengefasst die folgenden Punkte:
Sachverhalt | OVG Entscheidung & Hinweise |
Zuständigkeit für die Festlegung | Jugendhilfeausschuss (nicht Bürgerschaft) |
Sachaufwand | Erstattung angemessener Kosten
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Förderleistung | Leistungsgerechte Ausgestaltung des Beitrags zur Anerkennung der Förderleistung / Klarstellung: Begriff Anerkennungsbeitrag hat Entgeltcharakter, ist eine Leistung zur Vergütung der Kindertagespflege
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Elternbeitrag (relevant bis 31.12.2019, danach Eltern-beitragsfreiheit) | Träger der Jugendhilfe ist zur Leistung verpflichtet, nicht die Eltern
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Geltendmachung | Zulässigkeit der rückwirkenden Geltendmachung von Ansprüchen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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8,5 MB
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