Stellungnahme - 2020/BV/0712-26 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen - Stellungnahme zu Änderungsantrag 01
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.04.2020
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 29, 2020
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Sachverhalt:
Der Änderungsantrag mit den dort aufgeführten Punkten 1 – 9 wird im Haushaltsplan 2020/2021 aufgenommen. Der Zeitpunkt der Umsetzung der aufgeführten Neuaufnahmen bzw. Ergänzungen, wird nach eingehender Prüfung und den entsprechenden Voraussetzungen erfolgen.
Die durch den Änderungsantrag eingebrachten Positionen wirken sich wie folgt auf den Haushalt aus:
ERGEBNISHAUSHALT
Der Überschuss im Ergebnishaushalt reduziert sich im Jahr 2020 um 359.000 EUR, in den Jahren 2021 – 2023 erhöht sich der bereits bestehende Fehlbetrag um jährlich 598.000 EUR. Die Deckung in den Jahren 2021 – 2023 erfolgt aus dem Ergebnisvortrag der Haushaltsvorjahre.
Ertrags- und Aufwandsarten | Ergebnisse | Ansätze einschl. Nachträge | Ansatz | Ansatz | Planungsdaten | Planungsdaten | ||||||
in € | ||||||||||||
ALT: Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) | 21.381.153,41 | 0 | 544.800 | -3.697.900 | -4.418.700 | -4.034.700 | ||||||
Änderungsantrag Pos. 1 -6, 8 und 9 haben Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt |
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| -359.000 | -598.000 | -598.000 | -598.000 | ||||||
NEU: Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) | 21.381.153,41 | 0 | 185.800 | -4.295.900 | -5.016.700 | -4.632.700 |
FINANZHAUSHALT
Im Finanzhaushalt erhöht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages das bisherige negative Saldo von 1.000.000 EUR in 2020 auf nun 1.359.000 EUR. In den Jahren 2021 – 2023 entsteht ein negativer Saldo von jährlich 598.000 EUR. Die Finanzierung der zusätzlichen beantragten Auszahlungen kann aus dem Jahresüberschuss 2019 erfolgen.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik) | Ergebnisse | Ansätze einschl. Nachträge | Ansatz | Ansatz | Planungsdaten | Planungsdaten | |||||
in € | |||||||||||
ALT: Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 28.782.227,30 | 0 | -1.000.000 | 0 | 0 | 0 | |||||
Änderungsantrag Pos. 1 -6, 8 und 9 haben Auswirkungen auf den Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
| 0 | -359.000 | -598.000 | -598.000 | -598.000 | |||||
NEU: Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 28.782.227,30 | 0 | -1.359.000 | -598.000 | -598.000 | -598.000 |
INVESTITIONEN
Die Finanzierung der beantragten Investition unter der Position 7 erfolgt durch Erhöhung bzw. Verschiebung des Kreditbedarfs im jeweiligen Haushaltsjahr.
