Änderungsantrag - 2020/BV/0712-24 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIELINKE.PARTEI, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen - Erhalt kommunalen Eigentums bei der Erarbeitung des Nachtragshaushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.04.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.04.2020
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Beschlussvorschlag:
Ziel bei der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2020/21 soll es sein, das kommunale Eigentum zu bewahren. Sollte die Verwaltung in diesem Rahmen Verkäufe kommunalen Eigentums planen, die das von der Bürgerschaft beschlossene Volumen überschreiten, ist die Bürgerschaft vorab und im Detail zu beteiligen.
Begründung: Mit Verkäufen Kommunalen Eigentums aus kurzfristig entstandenen Konsolidierungsgründen gibt es deutschlandweit überwiegend schlechte Erfahrungen.
Einmalige finanzielle Effekte führten in den meisten Fällen zu Einnahmeverlusten, Verlust an Steuerung und hohe Abhängigkeit von marktwirtschaftlichen Mechanismen. Die öffentliche Daseinsvorsorge, zu der u.a. Wohnen, Energie, Wasser, Kliniken und Müllentsorgung gehören, soll aus diesen Gründen kommunal bleiben. Diesen Weg geht Rostock seit Jahren sehr erfolgreich und er wird u. E. auch von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Der beschlossene Grundsatz „Vergabe von Erbbaupacht geht vor Grundstücksverkäufen“ sichert langfristige Einnahmen und sollte weiter verfolgt werden.
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gez. Eva-Maria Kröger gez. Uwe Flachsmeyer
Fraktion DIELINKE.PARTEI Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell
Fraktion der SPD