Antrag - 2020/AN/0806

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft schnellstmöglich eine Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Beschluss vorzulegen, wonach ein Ausschuss für Angelegenheiten der BUGA Rostock 2025 gebildet wird.

Der Ausschuss soll Entscheidungsbefugnisse mit festzulegenden Wertgrenzen erhalten.

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Sachverhalt:

Bereits im 10. BUGA-Bericht vom 07.10.2019 heißt es:

„Es  sollte  im  Hinblick  auf  den  engen  Zeitrahmen  zur  Realisierung  der  BUGA  ein  verkürzter  Entscheidungsfindungsprozess angestrebt werden. Hierfür ist ein Antrag auf Änderung der Hauptsatzung notwendig, damit BUGA-relevante Entscheidungen kurzfristig und direkt im BUGA-Ausschuss/Hauptausschuss getroffen werden können.“

 

Dieser BUGA-Ausschuss sollte nun gebildet werden. Dabei ist ein gesonderter Ausschuss vorteilhafter als der Hauptausschuss, damit Sachverhalte intensiver und im Detail besprochen werden können.

 

Um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, sind Wertgrenzen für den beschließenden BUGA-Ausschuss festzulegen, die sich im Rahmen der Wertgrenzen des Hauptausschusses oder von Eigenbetrieben befinden.

 

Ein solcher Ausschuss ist zu bilden, da durch die Unterscheidung zwischen BUGA-Masterplan (Investitionen in Stadtentwicklung) und BUGA-Event (Durchführung der Blumenschau) auch Investition und Betreibung zu trennen sind. Die Investitionen reichen über den BUGA-Event-Zeitraum hinaus, die Stadt bleibt Eigentümerin dieser Investitionen. Die Betreibung erfolgt stets durch eine Gesellschaft, an der auch die Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft mbH mit beteiligt ist, die jedoch nicht Miteigentümerin der Investitionen wird.

 

Der Ausschuss kann und sollte vor Gründung einer BUGA Rostoeck 2025 GmbH gebildet werden. Diese wiederum könnte Ende des Jahres durch Umwandlung der bestehenden IGA 2003 GmbH entstehen.

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Beschlüsse

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04.03.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft schnellstmöglich eine Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Beschluss vorzulegen, wonach ein Ausschuss für Angelegenheiten der BUGA Rostock 2025 gebildet wird. Der Ausschuss soll Entscheidungsbefugnisse mit festzulegenden Wertgrenzen erhalten.



Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0806-02 A) (s. TOP 8.8.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.


Beschluss Nr. 2020/AN/0806:

Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für Angelegenheiten der geplanten BUGA Rostock 2025

1. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Bildung eines 
  zeitweiligen Ausschusses für Angelegenheiten der geplanten BUGA Rostock 2025.

2.              Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder an.

3.              Die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im April 2020 ihre Mitglieder.

4.              Der Ausschuss wird zunächst bis zur Gründung der geplanten BUGA GmbH eingesetzt. Danach ist über seine Fortexistenz neu zu entscheiden.

5.              Vor der Konstituierung des zeitweiligen Ausschusses sind in einer gemeinsamen Beratung von Verwaltung und Fraktionsvorsitzenden, unter Federführung der Präsidentin der Bürgerschaft, das Selbstverständnis und die Aufgaben des Ausschusses zu klären.