Beschlussvorlage - 2020/BV/0784
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage): Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Rostock, Warnowallee 23a; Az.: 02490-19
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.04.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Lütten Klein (5)
|
|
|
|
Mar 5, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 14, 2020
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss zieht die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde aus § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu der unter Ziffer 2 beschriebenen Angelegenheit an sich.*
2. Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Rostock, Warnowallee 23a; Az.: 02490-19, wird erteilt.
Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Vorbemerkung:
Nach den Bestimmungen des § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Oberbürgermeister vor Genehmigung von Vorhaben ab einer Rohbausumme von 500 000 EUR das Einvernehmen des Bau- und Planungsausschusses einzuholen. Den Ausschuss darüber beschließen zu lassen ist aufgrund der besonderen Ausnahmesituation durch den Pandemiefall und die damit im Zusammenhang stehenden Einschränkungen derzeit nicht möglich. Die Kommunalverfassung M-V (§ 22 Abs. 2 Satz 3) ermöglicht der Gemeindevertretung, Angelegenheiten an sich zu ziehen. Dieses Anziehungsrecht soll aufgrund der erwähnten besonderen Umstände der Hauptausschuss nach § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V wahrnehmen, da infolge der aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten kann. Die getroffene Entscheidung wird der Bürgerschaft gem. § 35 Abs. 2 S. 5 Kommunalverfassung M-V zur Genehmigung vorgelegt.*
Sachverhalt:
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss
- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
238,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
768,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|